Kommunale Kriminalitätsverhütung – ein europäischer Erfahrungsaustausch
14/16 September 1995
  • 168 Kongressteilnehmende und Besucher*innen
  • 26 Referierende
  • Eröffnungsvortrag „Ansätze und Grenzen praktischer Kriminalprävention – eine strukturelle Analyse“ von Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner
  • 4 Arbeitskreise
  • Gesprächsrunde und Abschlussdiskussion
  • Gesamte Konferenz wurde simultan gedolmetscht (englisch)
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Die erste Veranstaltung – noch zu klein, um schon als Kongress bezeichnet zu werden – wurde ganz im Norden, in Lübeck, Schleswig-Holstein, durchgeführt. Dieser Auftakt war vom 14. bis 16. September 1995 in den Räumlichkeiten des Hotels Scandic Crown. Bereits international gedacht stand der 1. Deutsche Präventionstag unter dem Thema "Kommunale Kriminalitätsverhütung – ein europäischer Erfahrungsaustausch".

Zusammenschnitt diverser Aufnahmen von Beiträgen aus vergangenen Präventionstagen

25 Jahre Deutscher Präventionstag
Ein Beitrag von Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner

Emeritierter Kriminologieprofessor der Universität Tübingen; DPT-Kongresspräsident und Gründungsvorsitzender der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS)

Der Deutsche Präventionstag in seiner Entstehungsgeschichte und Entwicklungsdynamik. Skizzenhafte Wegbeschreibung eines Aktiven, in Verknüpfung von Zeitgeschichtlichem, Institutionellem und Persönlichem 1

Im Rückblick auf 77 Jahre des Lebens und 25 Jahre des Mitwirkens im DPT ist dieser Beitrag im Kern durch zwei meiner institutionellen Positionen beeinflusst: Vorsitzender der „Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe“ (DVS), und Kongresspräsident der jeweiligen konkreten örtlichen Veranstaltungen des „Deutschen Präventionstages“ (DPT).

Im Folgenden will ich exemplarisch und zugleich bewusst fragmentarisch aus einer Fülle von langen Entwicklungslinien der Entfaltung von nichtstaatlichen Aktivitäten und Einrichtungen, die auf „Wiedereingliederung“ bezogen bzw. gerichtet waren, einige in Auswahl knapp beleuchten, dies eingeflochten in die Vorgeschichte und die Entwicklungsgeschichte meiner eigenen Einbindung in die Verläufe. Beides soll ausgerichtet sein auf den Fokus der allmählichen Entfaltung und Verkörperung eines übergreifenden Präventionskonzepts, in dessen „Raum“ sich staatliche Institutionen und private Vereinigungen bzw. Verbände innovativ und (auch in derzeitiger Tendenz) produktiv annähern sowie hin und wieder sogar auf konkrete kooperative Initiativen und Projekte von einiger Dauer einlassen.

I. Frühe Erfahrungen und deren lange wirkenden Prägungen

1) Für das bewusste Miterleben oder sogar Miterleiden der Endphase des II. Weltkrieges war ich zu klein (geboren am 8. Dezember 1943 in der ehemals bayerischen Pfalz). Es gibt vergilbte Photographien meines leiblichen Vaters, etwa aus 1944, wo er, selbst in Uniform, mich dick eingepackt mit stolzem Blick auf dem Arm hält, was mir im Nachhinein den recht bestimmten aber objektiv ziemlich sicher unzutreffenden Eindruck verschaffte, ich hätte ein eigenes direktes und wirkendes Bild von ihm verinnerlicht. Faktisch hatte er nach schwerer Verwundung einen letzten Heimataufenthalt zur Genesung genehmigt bekommen, um schließlich im letzten vollen Kriegsmonat April 1945 „im Osten“ zu „fallen“, wie die Terminologie es damals benannte.

Er war in der lange zurück verfolgbaren Geschichte der „Kerners“ als vordringlich bäuerliches und handwerkliches Geschlecht der erste „Studierte“ und hatte es in München gerade zum frisch bestallten „Gerichtsassessor“ gebracht. In der Genealogie meiner Mutter waren eher „Kolonialwaren“-Händler bzw. in (damals) jüngerer Zeit eher Staats- oder Kommunalbeamte hervorgetreten. Hilfreich für mein Leben und Überleben sowie die Lebenserfahrung war, dass wir in einer großen Landgemeinde wohnten mit verzweigten Verwandten aus beiden Linien. So hatten wir bei grundsätzlichem und hin und wieder durchaus auch heftigem Mangel, namentlich in der Besatzungszeit erst durch die amerikanische sowie dann die französische Armee mit deren „Requisitionen“ diverser Art, nicht dieselbe nackte Not wie vor allem die Bevölkerung in zerbombten Städten zu erleiden. Immerhin „reichte“ es bei mir für eine ausgeprägte Rachitis mit merklichen Folgen bis zum zehnten Lebensjahr, verbunden mit nicht ganz selten despektierlichen Kommentaren von Leuten aus dem Umfeld, die klaglos wegzustecken ich wegen meiner Schwächlichkeit einüben musste.

2) Prägend für meine Lebenseinstellung und wirksam dann auch vom Studium über die berufliche Laufbahn bis zum Engagement im Vereinsleben, blieb als existentielle Erfahrung: Man muss sorgfältig planen, darf nichts verschwenden, muss Vorräte anlegen und Notfälle einkalkulieren, auch Altes und Beschädigtes bewahren und Gegenstände sowie Nahrungsmittel soweit und so oft wie irgend möglich weiter- oder wiederverwenden. Im übertragenen Bereich gilt dies auch für das „Haushalten“ bei der Sicherung von Vereinsvermögen und einer konservativen Ausgabenplanung.

3) Die Herausforderungen des Umgangs mit den „Fremden“ und der Ablehnung durch die Eingesessenen auch ganz im Westen der jungen Bundesrepublik Deutschland nahe der Grenze zu Frankreich konnte ich in meiner, wie Auswärtige zu sagen pflegten, „tiefschwarzen“, mithin so gut wie vollständig katholischen, Heimatgemeinde erleben.

Zum einen ging es um die Flüchtlinge und Heimatvertriebenen. Das ganz schlimme bei diesen „Anderen“, die gemäß einem Verteilungsplan der rheinland-pfälzischen Landesregierung dieser Gemeinde zugewiesen worden waren, war nach den Gesprächsfetzen der Erwachsenen, die ich aufschnappen konnte, nicht so sehr der Umstand, dass diese (auf Pfälzisch) „Flichdling“ [lokaler Volksmund für zugezogene oder zugewiesene Flüchtlinge und Heimatvertriebene] faktisch überwiegend „Habenichtse“ waren, sondern als „Evangelische“ einem irgendwie ganz eigenwilligen und fundamental abzulehnenden Glauben anhingen.

Zum anderen ging es um die „Gastarbeiter“, die ab 1955 in nach und nach steigender Zahl aus den Anwerbestaaten auch ins eigene Dorf kamen. Es handelte sich vor Ort anfänglich überwiegend um meist allein lebende (oft auch junge) Männer aus Italien. Die zwischen Vorsicht und ausgeprägter Abneigung schwankenden Gefühle der Eingesessenen werden anhand von damals gern gebrauchten Begriffen (auch wieder auf Pfälzisch) „überdeutlich“: Itaker, Katzelmacher, Messerstecher. Bei einem Teil der sozusagen eingeborenen männlichen Jugendlichen und Jungmänner verdichtete sich dies, bis hin zur Folge wiederholter schwerer Schlägereien, zu der mit verdeckter Furcht behafteten Fama, dass diese „Casanovas uns die Mädchen ausspannen“.

Was ich hier und später auch noch beim Wohnen in anderen ländlichen Gegenden im Hinblick auf typische Reaktionen von Älteren und Amtsträgern mitbekam und mir später bei der kriminologischen Befassung mit informeller und formeller sozialer Kontrolle zupass kam, war eine – wie man sagte – „Verdünnisierung“ der Autoritäten in zwar kritischen und mitunter gefahrbesetzten Situationen, die eben doch allesamt „irgendwie üblich“ waren. So ab ca. 22:30 Uhr machte sich die sog. reifere Bevölkerung nach und nach auf den Heimweg. Der örtliche und von vornherein schwach bestückte Polizeiposten war wegen kolportierter auswärtiger Einsätze nicht besetzt und privater Telefonbesitz war noch lange nicht Gemeingut. Bis die (französische Tradition) „Gendarmen“ dann in der Frühe des nächsten Tages eintrafen, war vieles bereits informell geregelt, und der „Rest“ erwies sich wegen versammelten Schweigens oder erklärter „Vergesslichkeit“ von Beteiligten und Zuschauenden oder auch „Anfeuernden“ im Regelfall so gut wie gar nicht der amtlichen Aufklärung zugänglich.

In dieser dreierlei Hinsicht hatte und hat mich das sozusagen bis in die jüngste Vergangenheit bei neuen Zuwanderungsereignissen und sonstigen lokalen Spannungen mit Scharfblick und distanzierter Bewertung von Konflikten versehen, verbunden mit dem Wissen, dass auch eine in sich noch so kluge „Belehrung“ über kurze Effekte hinaus in der Substanz so gut wie nichts bringt. Hier wie dort war neben Gelassenheit anderes wesentlich: Etwa die Auswirkungen von Programmen der Landesregierung mit finanziellen Anreizen für solche Eingesessene, die Wohnungen an die Fremden vermieteten oder Häuser mit nachgewiesenen Wohnungen (auch) für die Zugezogenen bauten. Sodann im Kern vergleichbar gezielte kommunale bzw. von der Kirche initiierte oder im beachtlichen Umfang geförderte Jugendtreffs bzw. Jugendabteilungen etablierter Dorf-Vereine, wobei zuerst die Jungen und dann auf mittlere Frist auch die Älteren einander so nach und nach in diverser Hinsicht näher kamen.

4) Für mich selbst war über die mir mögliche Beobachtung hinaus für das weitere Leben prägend, dass Mutter und (neuer) Vater mir erlaubten, mit 11 Jahren als „Wölfling“ in die von der Kommune freundlich akzeptierte und vom Dekan der Kirche auch finanziell unterstützte Ortsgruppe der „Katholischen Pfadfinderschaft St. Georg“ einzutreten. Von da an war es gängig und vom Wohlwollen der Eltern und der Verwandtschaft getragen, öfter draußen zu sein, unüberwacht im Wald zu campieren, Hütten auf Bäumen zu bauen, längere Radtouren mit, wie es gerne hieß, verrosteten Drahteseln zu unternehmen, auch zum Teil mit Übernachtung in Zelten und dem Einüben in Selbstversorgung verbunden.

Bald war ich „Fähnleinführer“ und bereits mit 16 Jahren „Stammesführer“ einer mengenmäßig beachtlichen Jungenschar, und dies bis zur Aufnahme meines Studiums an der Ludwig-Maximilian-Universität München zum Sommersemester 1963. Lebensgeschichtlich möchte ich nicht ausschließen, dass dieser Rollenwechsel mein Ego ganz allgemein mit neu geformt hat, aber eben nicht von der „Schwäche“ hin zur bei Bedarf auch brachialer „Stärke“. Vielmehr in dem Sinne, dass es galt, sich in der Fähigkeit einzuüben, andere und gelegentlich hartnäckig Uneinsichtige in Beratungen, Planungen und Unternehmungen einzubinden, ihnen sodann Aufgaben zuzutrauen und zu übertragen, bei deren Bewältigung sie Stolz und Selbstvertrauen erleben konnten, ohne dies immer zeigen zu wollen oder gar erkennen lassen zu müssen. Umgekehrt war es extrem wichtig, sie nicht vor der Gruppe „zu blamieren“, wenn etwas schiefgelaufen war, und negativen Gruppenprozessen als solchen nachhaltig entgegenzuwirken.

Bei der Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen Ferienlagern, bis hin zu vierzehntägigen Sommerlagern während der „Großen Sommerferien“, wurde mir die Notwendigkeit dessen, was heutzutage gemeinhin als „Logistik“ firmiert, stets herausfordernd und in seltenen Fällen dramatisch deutlich. Für nachhaltigen und neue Mitglieder zuführenden Erfolg von solchen Lagern, später auch grenzüberschreitend im seit Kriegsende wieder französischen Elsass stattfindend, war es zudem entscheidend für den „Stammesführer“ und die „Gruppenführer“, die Großgruppe der Lagerteilnehmer und die Kleingruppen verschiedener Alters- und Entwicklungsstufen im Wechsel von allgemeinen sowie spezifischen Veranstaltungen und Unternehmungen in Betrieb und bei Laune zu halten, nicht zuletzt allfällig aufbrechende Konflikte möglichst gewaltfrei einerseits und zukunftsorientiert andererseits zu bearbeiten. Sehr vereinfacht formuliert: Vor allem bei erstmaligem Zusammenkommen „in der Fremde“ waren Arbeiterkinder, Bauernkinder und Beamtenkinder, auch praktisch veranlagte und zurückhaltend lesefreudige Kinder, stärker als bei heimischen Treffen damit befasst, hin und wieder sogar konfrontiert, dass die Einstellungen und Verhaltensgewohnheiten, Vorlieben und Abneigungen sowie schließlich Weltbilder mitunter stark auseinanderfielen. Einzelne Jungen aus allen Schichten waren psychisch beeinträchtigt, andere waren physisch unbeholfen oder unselbständig, manche auch offen verhaltensauffällig.

5) Schon im frühen Schulalter war in dieser Hinsicht ein Umstand prägend und hatte persönliche und fachliche Auswirkungen für meine Erwachsenenzeit. Kurz gefasst: Unter den vielen Kindern, die meine Urgroßmutter geboren hatte und von denen 18 überlebten, war Großtante Elisabeth mir besonders zugetan. Als „Schwester Pulcheria“ hatte sie es in einem Frauenorden bis zur Generalsekretärin gebracht. Aus der Sicht heutiger Jungen und Mädchen wird beispielsweise mein Glücksgefühl kaum mehr nachvollziehbar sein, wenn sie mir ziemlich zeitversetzt einen übrig gebliebenen Schokolade-Osterhasen (gegen Oktober) oder einen Schokolade-Nikolaus (gegen Mai) aus dem Fundus der ihr von Besucherinnen und Besuchern zugesteckten Geschenke zukommen ließ.

Da sie aber auch sehr beschäftigt war, schickte sie mich hin und wieder zum Spielen in die spezielle Kinderkrippe des Klosters, die nach heutigen Begriffen eine kinderpsychiatrische Station war. Wirksame Medikamente waren damals entweder nicht bekannt oder jedenfalls nicht für das Kloster bezahlbar. So konnte ich mit der offenen und nicht gleich bewertenden Neugier eines Kindes, überhöht gesagt mit einem naiv-klinischen Blick, viele Arten von eigenwilligen, auch bizarren und manchmal selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen hautnah miterleben. Bei ersteren lernte ich mitzuspielen, bei letzteren kam ich stets gut davon. So war mir später, etwa bei klinischen Demonstrationen in der Uni-Nervenklinik oder bei Hilfsdiensten während forensisch-psychiatrischer Begutachtung in Landeskrankenhäusern, das „Ver-Rückt-Sein“ praktisch vertraut.

Es hatte auch Auswirkungen auf meine Überzeugung von der Notwendigkeit und Möglichkeit, für psychisch Beeinträchtigte/Kranke eine Art von drittem Arbeitsmarkt, auch mittelbar als eine Art von tertiärer Prävention, zu schaffen. So hatten wir uns im DBH-Fachverband in einem von der Freudenberg-Stiftung geförderten bundesweiten Projekt mit engagiert, konnten dies jedoch nicht auf Dauer durchhalten. Lokal kann ich meine Einstellungen und Erfahrungen bis in die Gegenwart, auch im Sinne von tertiärer Prävention bei Verhaltensauffälligkeiten, als Vorsitzender des „Tübinger Vereins für Sozialpsychiatrie und Rehabilitation“ einbringen.

6) Während der ersten Jahre meiner Studienzeit ab 1963 in München und dann in Berlin hatte mich das Thema Prävention nicht beschäftigt. Dies änderte sich ab dem Sommersemester 1965 während meiner insoweit letzten Station an der Universität Tübingen. Dort zog mich und sehr viele Studierende aus der Juristerei und etlichen anderen Fächern der noch nicht lange berufene Professor Hans Göppinger in seinen Bann. Er hatte Jura und Medizin studiert, auch in beiden Fächern promoviert, lange Erfahrungen in der Klinischen Psychiatrie und auch in der Forensik gewonnen. Er war (nach Heinz Leferenz in Heidelberg) der zweite deutsche Lehrstuhlinhaber mit einer ganz auf die Kriminologie konzentrierten Stellenbeschreibung, und (noch vor Leferenz) der Gründer und Direktor des ersten interdisziplinär ausgerichteten Instituts für Kriminologie.

Zu seinem didaktischen Konzept als Hochschullehrer gehörte, was heutzutage kaum mehr möglich erscheint, die Demonstration einer kunstgerechten „Exploration“ von Probanden im Unterschied zu strafprozessualen Vernehmungen einerseits und sozialwissenschaftlichen Interviews andererseits. Bei den Probanden handelte es sich um Freiwillige, d. h. einerseits um „normale Gefangene“ aus der nahe gelegenen Landesstrafanstalt Rottenburg, und andererseits um straffällig gewordene Patienten der forensischen Abteilung des weiter entfernt gelegenen Landeskrankenhauses im ehemaligen Kloster Zwiefalten. Für mich war damals, und mit Wirkung für meine eigene wissenschaftliche Befassung mit dem Thema „Abweichung und Kontrolle“ bzw. enger „Kriminalität und Strafe bzw. Maßregel“ ein Zweifaches bemerkenswert: Zum einen stellte Hans Göppinger die Probanden niemals „zur Schau“ und schon gar nicht stellte er sie bloß. Zum anderen steuerte er die Explorationen dergestalt, dass die stets enge Verschränkung von Person, frühkindlichen Erfahrungen, Aktionen im sowie Reaktionen aus dem Umfeld, eigenen Verhaltensmustern und Kontrollstrategien von anderen, und schließlich später „Auffälligkeit“ und „Sanktion“ plastisch zutage trat.

Und schließlich erläuterte er den Studierenden hinterher, dass bei psychisch kranken Straftäterinnen und Straftätern mit Blick auf Analyse, Prognose und etwaige Behandlungsmaßnahmen auch kriminologische Aspekte mit zu berücksichtigen sein könnten, dass jedoch eine täterorientierte empirische Kriminologie als solche generell nichts mit Psychiatrie zu tun habe. Es gehe bei einer solchen Kriminologie im Kern um Varianten von Normalität, hin und wieder auch um extreme Varianten. Bei Gutachten für vor allem Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Vollzugsanstalten müsse stets am Ende, beim Blick auf die Zukunft, neben der so bezeichneten Basisprognose so genau und differenziert wie möglich eine Behandlungsprognose dargelegt werden. Hier gehe es um konkret beschreibbare und darstellungsbedürftige Einwirkungsmöglichkeiten und dabei insbesondere um solche, die an „schon aktuell angelegte“ Veränderungsmöglichkeiten hin auf personale und soziale Wiedereingliederung anzuknüpfen wären.

Mithin war ihm, in anderen Worten gesagt, die „tertiäre Kriminalprävention“ ganz wesentlich, auch für die empirische Forschung. Die langfristig angelegte „Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung“ war entgegen dem, was nicht nur Gegner von Göppingers Ansatz gebetsmühlenartig mit unterschiedlichen Formulierungen in der Substanz als „Fehler“ kritisierten, nämlich ein schon im Ansatz überholter Vergleich von „Kriminellen“ mit „Nicht-Kriminellen“. Vielmehr ging es ihm darum, zu erfassen, ob und ggf. was genau verurteilte Straftäter bestimmten Alters, die aktuell eine Gefängnisstrafe von mindestens 6 Monaten in der JVA Rottenburg absolvierten, in Person und Lebensstil und Lebensgeschichte, Sanktionserfahrungen, aber auch Anbindung und Anpassung sowie etlichem Mehr unterscheidet von altersgleichen jungen Männern der „Normalpopulation“ aus denselben Herkunftsregionen, von denen eine - nach allen orthodoxen Kriterien des sozialwissenschaftlichen Samplings - gleich starke Stichprobe (N = 200) gezogen worden war.

7) Die in Tübingen für die Forschung sowie die von daher auch angestrebte „Angewandte Kriminologie“ entwickelte Formel vom „Täter in seinen sozialen Bezügen“ wurde verbreitet, wenngleich nicht notwendig mit genau diesen Worten, als ein weiterer Beleg für eine „Psychiatrisierung“ oder auch „Biologisierung“ von Kriminalität missverstanden. Es ging Hans Göppinger aber gerade auch in kriminalpräventiver Absicht eben um die hohe Bedeutung von „sozialen Bezügen“. Dies war freilich so gewendet, dass jeder Mensch von Anfang sein Umfeld und seine Umwelt je spezifisch erlebt und je spezifisch auch auf Belohnungen oder auf Druck oder auf Sanktionen reagiert, also gemäß seinen Interaktionen auf Einwirkungen vonseiten der Inhalte/Personen solcher „Bezüge“. Angesichts der hohen Variabilität und Komplexität und Dynamiken im gesamten Entwicklungs- und Interaktionsgeschehen war es für ihn daher zwingend folgerichtig, anstelle der Bildung von Kategorien, wie sie gerade Juristinnen und Juristen und der quantitativen Forschung verbundene Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler bevorzugen, auf die Erarbeitung von qualitativ umschriebenen Typologien zu setzen.

Der insbesondere von Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftlern nachlesbar perhorreszierte Typus der „(frühen) Hinentwicklung zur Kriminalität“ enthielt, ebenfalls wenn man nur wollte oder heute will, nachlesbar die explizite Wendung, dass es eben immer wichtig sei, möglichst genau und früh nach Indikatoren oder Ansätzen zu einer (jetzt meine Formulierung) „Herausentwicklung“ eines (Vor-) Bestraften aus der Kriminalität zu suchen, um diese Option durch Fördermaßnahmen (etwa während eines Bewährungsverfahrens oder bei einer Betreuung durch die Freie Straffälligenhilfe) zu stabilisieren oder sogar zu verstärken. Darin lag eine frühe Variante der internationalen kriminologischen Wendung hin zur „Desistance“ in Theorie und Forschung schon ganz diesseitig von Kriminaltherapie im engeren Sinne. Ich selbst hatte mir im Rahmen meiner späteren Tätigkeiten in Forschung und Fortbildung immer wieder mal dringend im Rückblick gewünscht, dass Hans Göppinger sich die für ihn gewiss nicht angenehme Mühe gemacht hätte, auf die Kritik durch explizites Aufgreifen der Argumente einzugehen. Solches war ihm aber, wie eine damals gebräuchliche Redewendung lautet, aus mancherlei Gründen „nicht gegeben“.

8) Nachdem ich es alsbald geschafft hatte, nach „kleiner Exploration“ durch den „Chef“ einen Vertrag als „studentische Hilfskraft“ am Institut für Kriminologie zu ergattern und bis Ende 1967 zu behalten, hatte ich erste Möglichkeiten, ohne Mitglied des DFG-Forschungsteams zu sein, die Forschungen und Befunde aus der Binnenperspektive zu sehen. Mein Schwerpunkt lag freilich auf Zuarbeiten für die Lehre, für das große (und damals in dieser Art erste) Lehrbuch der Kriminologie, in diesem Rahmen zudem Literaturauswertungen in der Spezialbibliothek des Instituts, schließlich hin und wieder der direkten und für mich sehr lehrreichen Teilnahme an Erhebungen in Begutachtungsfällen. Daneben hatte ich eine über das Institut vorbereitete Praktikumsstelle für den Spätdienst bei der „Nichtseßhaftenfürsorge“ Stuttgart in der Anlaufstelle Männerwohnheim Nordbahnhofstraße antreten können. Über die unmittelbaren Eindrücke bei der Betreuung von aus ganz Baden-Württemberg eintreffenden „mobilen Obdachlosen“ hinaus konnte ich mithilfe einer in den Nachtstunden durchgeführten Aktenanalyse ein quantitatives Bild erarbeiten.

9) Als zunächst wissenschaftlicher Angestellter im Institut ab Januar 1968, fortgesetzt bis Ende September 1975 dann als wissenschaftlicher Assistent und schließlich Akademischer Rat, bekam ich mehrfache, auch von Hans Göppinger freundlich geförderte, Gelegenheiten, meinen Horizont, mein Wissen und meine Erfahrungen im Feld der Prävention zu erweitern und zu vertiefen. Folgendes sei hervorgehoben:

  • Mitwirkung in einer multinationalen Forschungsgruppe des Europarates in Straßburg unter der Leitung von John Mack aus Schottland von 1969 bis 1972 zur (damals ganz neuartigen) Forschung über den Stand und die „Bekämpfungsmöglichkeiten“ von Organized Crime in Mitgliedstaaten.
  • Mitgründung der Forschungsgruppe „Sociology of Deviance and Social Control“ der International Sociological Association ab 1974 (Toronto, ISA-RC 29).

II. Frühe Erfahrungen als Universitätsprofessor und deren weiter wirkende Prägungen

1) Ab Oktober 1975 begann, nach der Habilitation, meine neue Berufs- und Lebensphase als Universitätsprofessor, mit im Einzelnen formal leicht unterschiedlichen Stellenbeschreibungen, aber im substantiellen Kern stets fokussiert auf die Bereiche Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafprozessrecht. Die „Stationen“ waren in dieser Reihenfolge die Universitäten Bielefeld, Hamburg, Heidelberg und schließlich wieder, bis heute, Tübingen.

2) Den Bereich und die Themenfelder der Kriminalprävention zog ich an passenden Stellen in der Lehre stets mit ein. Vertiefende Behandlung für Studierende war in interdisziplinären Seminaren möglich. Teilnehmende aus anderen Fakultäten denn der juristischen kamen, in je unterschiedlicher Verteilung, ziemlich regelmäßig aus der Erziehungswissenschaft, der Psychologie, der Sozialpädagogik und der Soziologie; seltener, aber eben doch, kamen Studierende aus der Geschichtswissenschaft, der Medizin oder der katholischen bzw. evangelischen Theologie. Diese „bunte Mischung“ (mit insgesamt bis zu 40 % „Nicht-Juristinnen und Nicht-Juristen“) war für mich sehr anregend; für die Studierenden war sie bei Vorträgen und Diskussionen, manchmal ganz direkt zu erkennen, wie ein kleiner „Kulturschock“ erlebbar.

3) Explizit noch näher an das Feld der (Kriminal-) Prävention brachte mich meine Teilnahme an bundesweit und über die Polizei hinaus ausgerichteten Jahrestagungen des BKA ab 1975, die in Teilen oder (seltener) vollständig dem Thema Prävention gewidmet waren. Zu den treibenden Kräften vor und hinter den Kulissen gehörte der damalige Leiter des Kriminalistischen Instituts (KI) des BKA, Edwin Kube. Mit ihm und Angehörigen des KI-Teams war eine offene und zielführende Kooperation auch jenseits der Jahrestagungen möglich. Allgemein über die Polizei hinaus wirksam für die weitere Entfaltung des Präventionsgedankens in Deutschland wurde die in einem eigenen Band entfaltete Konzeption Kubes zur Unterscheidung nach primärer, sekundärer und tertiärer Kriminalprävention. Meine eigene Konzeption konnte ich in einem zweiteiligen Beitrag über „Die Stellung der Prävention in der Kriminologie“ (Zeitschrift „Kriminalistik“ 1976) auch einem breiteren Publikum gegenüber darlegen.

4) In meiner Hamburger Zeit von 1977 bis 1980 waren drei Bereiche für die Ausweitung meines wissenschaftlichen und Praxishorizontes in der tertiären Prävention sehr wesentlich. Zum einen eine kurze Gastprofessur in England an der University of Southampton. Zum anderen die dreijährige Einbindung in das so bezeichnete „Zwischenbehördliche Gremium beim Senat der Stadt Hamburg für die Entwicklung der Bewährungshilfe“, mit öfter erfolgendem praktischen Einbezug des Bereichs der Gerichtshilfe. Schließlich die Ernennung zum Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Teildeputat, zugeordnet dem 2. Strafsenat. Es kam mir dabei subjektiv folgender Umstand sehr entgegen: Revisionen in regulären Strafsachen, in der vom Vorsitzenden bestimmten Funktion des für die Vorbereitung von Beratungen zuständigen Richters („Berichterstatter“), hatte ich nur ganz selten zu bearbeiten. So gut wie durchgehend war mir demgegenüber die primäre Zuständigkeit für folgende Bereiche der Rechtsprechung zugeteilt: Alle Fälle zum Jugendstrafvollzug, sowie gemäß dem neuen Strafvollzugsgesetz von 1976, in Kraft getreten am 1. Januar 1977, alle Rechtsbeschwerdesachen gegen Entscheidungen von Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleitern im allgemeinen Strafvollzug und ferner alle Fälle, in denen Betroffene Klage gegen das Vorgehen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im Verlauf von Ermittlungen erhoben hatten, insbesondere bei Einsätzen im Feld (§ 23 EGGVG).

Darüber hinaus wirkte ich im Jahr 1979 als Gründungsmitglied des Trägervereins für die Einrichtung des Kriminologischen Forschungsinstituts des Landes Niedersachsen (KFN) mit, sowie dann bis 1994 beratend bei der Entfaltung des Forschungsprogramms.

5) Auch in meiner Heidelberger Zeit von Winter 1980 bis Herbst 1986 war ich an mehreren Vorhaben mit Bezug zur Kriminalprävention beteiligt. Dazu ein paar ausgewählte Beispiele:

Von 1981 bis 1990 war ich als National-Korrespondent für die „Crime Prevention and Criminal Justice Branch“ der Vereinten Nationen in New York tätig, unter der Gesamtleitung des deutschstämmigen Direktors und Professors Gerhard Mueller.

Als Mitglied einer gemischten Projektgruppe von Forschenden und Praktizierenden am Bundeskriminalamt war ich von 1982 bis 1986 mit dem Thema „Prognose der Kriminalität“ beschäftigt. Diese Gruppe hatte unter anderem den Auftrag, die weiteren Entwicklungen der sog. zweiten Generation von Gastarbeitenden oder sonst Zugewanderten prognostisch in den Blick zu nehmen, einschließlich etwaiger Vorschläge zur Etablierung von Präventionsprogrammen. Der Bericht der Gruppe erblickte nie das Licht der Öffentlichkeit, es gab auch nie eine direkte Rückmeldung. Nicht allein meine persönliche Interpretation ging damals dahin, dass die Mit-Benennung von bisherigen Versäumnissen oder/und die Vorschläge für nicht ganz billige Präventionsinitiativen für die „Archivierungsanordnung“ vonseiten des übergeordneten Ministeriums entscheidend waren.

Als Mitglied eines internationalen Teams von 1983 bis 1986 war ich mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der gerade anstehenden weiteren Welle der auf Langzeit angelegten United Nations Surveys on Crime and Criminal Justice in the Member States befasst. Angesiedelt war dieses Unternehmen bei der mittlerweile von New York nach Wien verlegten und vorstehend benannten Abteilung der UNO (im Vienna Center); diese wurde wenig später zu auch meinem Bedauern umstrukturiert und umbenannt in „United Nations Office on Drugs and Crime“ (UNODC). Die auf die europäischen Staaten fokussierte Koordination oblag dem „European Institute for Crime Prevention and Control, affiliated with the United Nations“ (HEUNI) in Finnland. Neben dem wissenschaftlichen Lernertrag bescherte mir diese Tätigkeit die erstmalige Gelegenheit, fast rund um die Uhr tiefschwarze Dezembertage im hohen europäischen Norden direkt zu erleben.

6) In meiner Tübinger Zeit ab Oktober 1986 bin ich bis heute weiter aktiv geblieben. Dazu ein paar ausgewählte Beispiele:

Von Veranstaltungen mit Praktikerinnen und Praktikern verdient wegen des auch für mich besonderen Lerneffekts im Theorie-Praxis-Austausch die folgende hervorgehoben zu werden: Co-Moderation einer vom Justizministerium in Stuttgart geförderten ganzjährigen Fortbildungsreihe (1991) für die baden-württembergischen Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer, die auf deren Seite von Rainer-Dieter Hering als Co-Moderator animiert und koordiniert wurde. Zentrales Thema war: „Methoden der Erfassung und Prognose von Persönlichkeit und Verhalten“, wobei auch die Opferberichterstattung im Verfahren eine merkliche Rolle spielte. Neben Phasen von häuslichen Arbeiten gab es in Abständen intensive Klausur-Sitzungen im Heinrich-Fabri-Institut Blaubeuren. Nachfolgende Arbeiten mit ausgewählten Praktikerinnen und Praktikern liefen bis 1994; sie dienten der Ausarbeitung von Handreichungen zu einzelnen Arbeitsfeldern der Gerichtshilfe. Der weiterführende Plan der Erstellung eines großen „Handbuchs Gerichtshilfe“ ließ sich nicht (mehr) verwirklichen.

Andere Aktivitäten in diversen Feldern:

Weiterführung bis 1987 der in 1985 begonnenen Tätigkeit als Mitglied einer Unterarbeitsgruppe „Alternativen zur Freiheitsstrafe bei Erwachsenen“ der beim Hessischen Minister der Justiz in Wiesbaden angesiedelten „Arbeitsgruppe Kriminalpolitik“.

Weiterführung bis 1988 der in 1986 begonnenen Tätigkeit als Erster Vorsitzender der „Gesellschaft für die gesamte Kriminologie“.

Weiterführung bis 1992 der in 1985 begonnenen Tätigkeit als Mitglied des Beirates der Gesellschaft für Jugendhilfe und Kriminalitätsvorbeugung e.V. Bremen.

Weiterführung bis 1995 der in 1986 begonnenen Tätigkeit als Vorsitzender des Beirats der Kriminologischen Zentralstelle des Bundes und der Länder (KrimZ) in Wiesbaden.

Mitwirkung in den Planungs- und Organisationsteams zum 10. Kriminologischen Weltkongress 1988 in Hamburg, sowie zum 11. Kongress 1993 in Ungarn (Budapest).

Mitwirkung in der „Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt“ (Gewaltkommission), Bonn, 1987- 1989. Zugleich: Leitung der Unterkommission IV (Kriminologie), zusammen mit den weiteren Mitgliedern Günther Kaiser, Arthur Kreuzer und Christian Pfeiffer. Im Abschlussgutachten 1990 befassten wir uns ausführlich mit: „Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt aus kriminologischer Sicht“.

Leitung der Beratungen als Gründungspräsident der „Neuen Kriminologischen Gesellschaft“ (NKG), Frankfurt am Main 1988, die seit September 2007 fortgeführt wird als „Kriminologische Gesellschaft e.V.“ (KrimG), wissenschaftliche Vereinigung deutscher, österreichischer und schweizerischer Kriminologinnen und Kriminologen. Bis heute leite ich deren Geschäftsstelle in Tübingen, die dem Institut für Kriminologie angegliedert ist.

Wissenschaftliche Mitwirkung im Beirat des Vereins Hilfe zur Selbsthilfe e.V. in Reutlingen, für das Arbeitsfeld des „Projekts Handschlag“ (Täter-Opfer-Ausgleich), seit Mai 1988.

Einsatz als Vorsitzender der Wissenschaftlichen Kommission der Société Internationale de Criminologie, Paris von 1990 bis 1994. Parallel dazu: Mitwirkung im Wissenschaftlichen Beirat des Centre International de Criminologie Clinique an der Universität Genua von 1990 bis 1995. In der Folge: Tätigkeit als Präsident der International Society for Criminology (ISC), Paris von 1995 bis 1999. Parallel dazu Leitung des Planungs- und Organisationsteams zum 12. Kriminologischen Weltkongress 1998 in Südkorea (Seoul).

Lehrtätigkeit im Sommer 1990 als Gastprofessor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Kriminalprävention in Peking, an der Beida (Beijing University) für vorgerückte Studierende, im Rahmen des Internationalen Dozenten-Austauschprogramms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

Mitwirkung in der „Forschungsgruppe Täter-Opfer-Ausgleich“ (Universitäten bzw. Hochschulen Bielefeld, Bremen, Heidelberg, Konstanz, Marburg und Tübingen), ab 1993; zugleich mit verantwortlich für die Auswertung von Erhebungs- bzw. Berichtsunterlagen der Praxiseinrichtungen und Erstellung der (regelmäßig veröffentlichten) Jahresberichte der „Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik“ für das Bundesministerium der Justiz.

Mitplanung und Mitgestaltung der von Klaus Sessar geleiteten, von der VW-Stiftung geförderten sowie auf Deutsch und Russisch ablaufenden internationalen Tagung in Sankt Petersburg (Oktober 1997) zum Thema „Kommunale Kriminalprävention“ (mit Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Estland, Kanada, Niederlande, Polen, Russland, Tschechische Republik und USA).

Mitarbeit im Forschungsbeirat des Kriminalistischen Instituts des Bundeskriminalamtes, Wiesbaden von 1997 bis 2001 und danach in neuer interdisziplinärer Ausrichtung bis 2011.

Seminarvorträge und Forschungskooperation vor allem im Bereich von Jugendkriminalität und Prävention in Australien, als „Distinguished Visiting Professor“ am Department of Criminology, Faculty of Arts, der University of Melbourne, im Wintersemester 1999/2000.

Mitwirkung im Gremium der Bundesregierung, unter Federführung von BMI und BMJ, zur Erstellung des Ersten Periodischen Sicherheitsberichts der Bundesregierung, April 2000 bis Juni 2001.

Mitwirkung als beratender Experte in einer Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Vorbereitung regelmäßiger bundesweiter repräsentativer Opferbefragungen (BUKS), 2002.

Mitwirkung im Kuratorium des „Jugendhofs Seehaus“ nahe Leonberg von 2002 bis 2018 (Modellprojekt des Vereins Chance e.V. mit Prisma e.V. zum Jugendstrafvollzug in freien Formen für das Land Baden-Württemberg).

Vergleichende Forschung im Sommer 2004 (und Seminarvorträge) als „Visiting Fellow, Institute of Criminology“ am Department of Law der University of Cambridge (UK).

Mitwirkung im Gremium der Bundesregierung, unter Federführung von BMI und BMJ, zur Erstellung des Zweiten Periodischen Sicherheitsberichts, 2004 bis 2006.

Gesamtmoderator der Herbsttagung 2010 des Bundeskriminalamts in Wiesbaden zum Thema „Gewaltphänomene – Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf“.

Gesamtmoderator der Herbsttagung 2011 des Bundeskriminalamts in Wiesbaden zum Thema „60 Jahre BKA: Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“.

Gesamtmoderator der Herbsttagung 2012 des Bundeskriminalamts in Wiesbaden zum Thema „Bekämpfung des Rechtsextremismus – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung“.

Mitwirkung in der unabhängigen „Expertenkommission Recht und Psychiatrie“ der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), seit 2013.


III. Erfahrungen und Tätigkeiten in Vereinen und Verbänden der Straffälligenhilfe, die den Weg zum Deutschen Präventionstag ebneten

1) Die Entwicklung begann für mich während meiner Professorenzeit in Hamburg mit der Bundestagung 1979 des damals noch als „Deutsche Bewährungs-, Gerichts- und Straffälligenhilfe e.V.“ (DBH) firmierenden Vereins in Lüneburg, nachmalig neu organisiert und umbenannt in „DBH e.V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik“. Zur Teilnahme und einem Vortrag eingeladen hatte mich der damalige Bundesgeschäftsführer Günter Obstfeld. Er verfügte über sehr lange Praxiserfahrung als einer der ersten Bewährungshelfer der Bundesrepublik Deutschland im Erprobungsprogramm des Bundesministerium der Justiz (damals noch in Bonn) ab 1951, getragen vom eigens zu diesem Zweck gegründeten „Verein Bewährungshilfe e.V.“ in Bonn-Bad Godesberg.

Günter Obstfeld war auf mich bzw. meine Schriften aufmerksam geworden und wollte mich für den Verein gewinnen, wovon ich allerdings nicht die geringste Vor-Ahnung hatte. Wie ich nachmalig über viele Jahre hinweg als sein „Chef“ miterleben durfte, war er ein fachlich sehr kompetenter Praktiker und Organisator von Tagungen und Gremien, sowie zugleich vom persönlichen Gespür her ein gewiefter „Menschenfischer“. Auf sein Lob über meine Tagungsbeiträge folgte die für mich immer noch unverfängliche Frage, ob ich nicht mal als Gast an einer Vorstandssitzung teilnehmen möchte. Mit meiner spontan bejahenden Antwort hatte er mich schon „am Haken“. Das Weitere ist hier nicht erörterungsbedürftig. Jedenfalls trat ich noch im Verlauf der Tagung dem Verein bei, wurde in die weiteren Aktivitäten mit einbezogen, und auf der Bundestagung 1982 der DBH zum Vorsitzenden gewählt. In dieser Funktion blieb ich bis 2009 tätig. Als Günter Obstfeld ankündigte, im Verlauf des Jahres 1983 die Geschäftsführung niederlegen zu wollen, war der Vorstand herausgefordert, rasch eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger aus den jüngeren Generationen zu finden.

Am Ende des auf die öffentliche Ausschreibung folgenden Beratungsverfahrens fiel die Wahl auf den Bewerber Erich Marks, der in seiner bis dahin letzten Position hauptamtlich als Geschäftsführer der Jugendhilfeeinrichtung „Brücke Köln“ tätig gewesen war. Mit ihm verbindet mich seither, also nunmehr bereits über 38 Jahre hinweg, in etlichen Vereinigungen und zahlreichen lokalen, regionalen und nationalen Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten erprobt und gefestigt, eine auf festes Vertrauen und gegenseitige Anregung aufbauende Zusammenarbeit.

Was er in der Einleitung seines Beitrags zur Festschrift aus Anlass meines 70. Geburtstags 2013 formuliert hat, kann ich hier (eben aus meiner spiegelbildlichen Position heraus) mit leichter Modifikation knapp acht Jahre später bekräftigen: Diese erfreuliche und sehr enge Zusammenarbeit war und ist in einen stets freundschaftlichen, kreativen und effizienten Rahmen eingebunden. In zahllosen guten Gesprächen (von Kurztelefonaten bis zu ausgiebigen Beratungen oder Diskussionen im direkten persönlichen Beisammensein) bzw. bei Gelegenheit der Gestaltung von Gremiensitzungen oder Terminen bei Ministerien und anderen Institutionen konnten und können wir uns auf eine fast intuitive Kommunikation verlassen. Und wir lernten voneinander, auch bei noch so viel Freude über Etabliertes oder akut Gelungenes nicht stehen zu bleiben, sondern „präventiv“ weiter zu denken, und d.h. neue Ideen zu ventilieren, diese wenn und sobald möglich in konkrete Planungen einzupflegen, darüber hinaus aber langfristige Visionen zu entwickeln oder aus anderen Quellen aufzugreifen bzw. – wie ich dies sozusagen schon immer zu formulieren pflege – die „Dinge gären zu lassen“!

Ergänzend wichtig zu wissen ist folgendes: Zu den bundesweit wirksamen Innovationen dieser DBH gehörte im Jahr 1991 die Einrichtung eines „Servicebüros für Täter-Opfer-Ausgleich“ (kurz: TOA-Servicebüro), finanziell gefördert anfänglich durch die Länder und den Bund, auf Dauer dann allein durch den Bund, vertreten durch das BMJV. Die DBH widmete sich danach einer inneren Umgestaltung. Auch äußerlich sichtbar wurde die Reform mit der schon erwähnten Umbenennung in einen „DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik“, sowie der Verlegung des Verbandssitzes von Bad Godesberg nach Berlin, sowie der Verlagerung der Bundesgeschäftsstelle nach Köln in ein eigenes Haus.

2) Der „Verein Bewährungshilfe“ von 1951 war eingebunden gewesen in die Gründung des „Bundeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe“ (BZ) im Jahr 1953 auf der bei Bad Godesberg gelegenen Teilruine Godesburg, mit Eintragung als e.V. ins Vereinsregister in 1954. Er war damals ein kleiner Spieler im Feld gewesen, verglichen mit den Landesverbänden der Bewährungs- und Straffälligenhilfe und den noch einflussreicheren bundesweiten Wohlfahrtsverbänden, darunter die Caritas und die Diakonie. Das alsbald danach gegründete „Bundeshilfswerk für Straffällige“ (BHW) widmete sich unter anderem intensiv der Unterstützung bedürftiger deutscher Gefangener im Ausland.

3) Im Jahr 1958 wurde der BZ umgestaltet und firmierte von da an als „Bundesverband der Straffälligenhilfe“ (BVSt). Danach gab es wiederholte Veränderungen und Erneuerungen im Feld der tertiären Prävention, stets unter Beteiligung der nunmehrigen „Deutschen Bewährungs-, Gerichts- und Straffälligenhilfe“ (DBH). Das Bundeshilfswerk für Straffällige wurde erneuert und firmierte ab 1986 im Kurztitel als BHW-S. Beide Institutionen gerieten gegen Ende der 1980er Jahre in eine strukturelle Krise. Als erste Folge planten und vereinbarten die Partner des bisherigen BVSt eine neue Struktur mit einem zeitgemäßen bundesweiten Arbeitsprogramm.

Die neue Richtung wurde nach außen sichtbar gemacht durch die Gründung des Vereins der „Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S)“ im Jahr 1990 in Bonn-Bad Godesberg, mit dem Selbstverständnis als „überverbandlicher bundesweiter Fachzusammenschluss“. Vonseiten des DBH wirkte vor allem Renate Engels mit, die dann auch für einige Jahre als Vorsitzende fungierte. Sie war in Personalunion damals, und bis zu Ihrer Verrentung durchgehend, auch Leiterin des DBH-Bildungswerkes, und konnte ihre Erfahrungen schließlich ehrenamtlich als Leiterin des Organisationsteams der ersten Kongresse des Deutschen Präventionstages (s.u. bei Abschnitt IV) fruchtbar mit einbringen.

4) Nachdem sich in den folgenden Jahren durch einige Veränderungen des gesamten „Umfeldes“ ergeben hatte, dass das Bundeshilfswerk weder im deutschen noch im europäischen Raum weiterhin eine eigenständige Aufgabe verwirklichen noch eine klare Funktion innehaben konnte, waren alle Beteiligten und Betroffenen am Ende der Ansicht, dass dieses BHW-S aufgelöst werden müsse. In diesem Zusammenhang stellten sich dann zwei Folgefragen: Erstens die akute Frage, wie das Restvermögen rechtlich einwandfrei gesichert werden könne, und zweitens die gestalterische Frage nach einer für die Zukunft tragfähigen Zielbestimmung durch eine neue Institution.

Es galt, diese Institution perspektivisch in einem breiten Aktionsfeld zu positionieren: Angefangen bei dem (Jugend-)Strafrecht, weiter über die Stufen der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung, der Bewährungshilfe, des Strafvollzugs, bis zu der bedingten Entlassung (auch mit Bewährungsunterstellung), der Entlassung nach vollständiger Verbüßung einer Strafe bzw. Maßregel der Besserung und Sicherung, bei Bedarf zudem gefolgt durch Unterstützungsmaßnahmen der (freien) Strafentlassenenhilfe sowie der Jugendhilfe, in der Sache verbunden mit dem Anliegen der Rückfallverhinderung, bzw. positiv gewendet, der sozialen (Wieder-)Eingliederung, auch der Rehabilitation. Aus (nicht allein) meiner damaligen Sicht konnte alles dies übergreifend sowie die Perspektive verändernd in Rahmen des Konzeptes der primären, sekundären und tertiären Kriminalprävention am besten verwirklicht werden.

5) Die letzten Stufen der Gremienberatungen wurden einer kleinen Arbeitsgruppe übertragen. Dazu gehörte der Präsident des BVSt, Theodor Prinzing (in seiner letzten hauptberuflichen Position bis 1988 Präsident des Landgerichts Tübingen), sowie, in Gesamtvertretung der mitgliederstarken sowie besonders finanzkräftigen Verbände und Vereinigungen der süddeutschen/südwestdeutschen Straffälligen- und Bewährungshilfe, Kurt Rebmann als Vorsitzender des württembergischen Verbandes mit Sitz in Stuttgart und schließlich vonseiten der DBH neben mir selbst Erich Marks als Bundesgeschäftsführer.  

6) Kurt Rebmann hatte sich nach dem RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 aufgrund reiflicher eigener Überlegungen, entgegen den hohen Bedenken in seinem privaten Umfeld bzw. dem Rat vieler Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Feld der Straffälligenhilfe, zum Antritt als neuer GBA bereit erklärt, und damit die vergleichsweise sehr sichere und im Kern der Funktionen ruhige Position in Stuttgart als Ministerialdirektor im Justizministerium des Landes Baden-Württemberg aufgegeben.

Nebenbei, aber in einiger Hinsicht doch auch zeitgeschichtlich bedeutsam, sei hier ein weiterer Aspekt kurz skizziert: Kurt Rebmann galt damals in weiten Kreisen der allgemeinen bzw. medialen Öffentlichkeit als „Hardliner“ der Strafverfolgung und Rechtspolitik. Wie ich bei meinen eigenen fachlichen Tätigkeiten erlebte, nicht nur (aber doch besonders) nördlich des oft so bezeichneten kriminalpolitischen Äquators (mit Trennung durch die „Mainlinie“), war die Vorstellung weit verbreitet, „so einer“ könne ernsthaft und kundig eine moderne Straffälligenhilfe weder befürworten, geschweige denn engagiert mitgestalten. Ich selbst erlebte ihn als Mann mit hohem Pflichtgefühl, dem Anschein nach und wahrscheinlich auch wirklich furchtlos, mit sehr schneller Auffassungsgabe, der Fähigkeit zur klaren Strukturierung bei Vorträgen und Beratungssitzungen, sowie Entscheidungsfreude. Hin und wieder tippte er in persönlichen Unterhaltungen das Etikett des Hardliners von sich aus an, um schließlich in sprachlich leichten Variationen mit dem Spruch (beispielsweise mir gegenüber) zu schließen: „Kerner, es ist wichtig zu richten, aber nicht weniger wichtig, dann auch wieder aufzurichten!“

Wenn man ihn von einer guten Sache hatte überzeugen können, war er bei den Ersten, die sich energisch und auch mit beachtlicher finanzieller Hilfe für deren Verwirklichung einsetzte. Ohne die Unterstützung des von ihm geleiteten Württembergischen Landesverbandes (und parallel auch des Badischen Pendants, mit Reiner Haehling von Lanzenauer als Vorsitzendem) hätte beispielsweise das flächendeckende DBH-Qualifikationsprogramm von 1990 bis 1996 für neu einzustellende (und aus den Regionen stammende) Angehörige der Sozialen Dienste der Justiz in allen neuen Bundesländern wohl gar nicht durchgeführt werden können, jedenfalls nicht in dem erreichten Umfang und mit dem gleichen Erfolg.

IV. Gründung einer eigenen Stiftung als u.a. anfängliche direkte Trägerin des Deutschen Präventionstages

1) Im vorliegenden Rahmen schälte sich als eine solche „gute Sache“ am Ende der vielen Beratungen der Plan heraus, eine gemeinnützige und operative Stiftung bürgerlichen Rechts zu gründen, mit einem geschäftsführenden Vorstand, einem Kuratorium und einem Stiftungsrat. Einig war sich die Kerngruppe mit den jeweils zu Einzelsitzungen beigeladenen weiteren Teilnehmenden dahingehend, dass diese Stiftung die ganze Breite der mit Delinquenz, Kriminalität und Strafe verbundenen Fragen und Problemen sowie Abhilfemöglichkeiten in den Blick nehmen sollte. Über den genauen Namen war man sich nicht ganz so schnell einig. Nachgerade der vor allem im Schrifttum beliebt gewordene Begriff der „Kriminalprävention“ fand keine allgemeine Gegenliebe. Am Ende einigte man sich auf den Kompromiss, den Anfangspunkt mit der „Verbrechensverhütung“ und den Schlusspunkt mit der „Straffälligenhilfe“ zu setzen. Die demgemäß gegründete „Deutsche Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe“ (DVS) wurde im März 1993 von der Stiftungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen als juristische Person anerkannt und konnte damit ihre Arbeit mit Sitz in Köln aufnehmen.

2) Für mich als Vorsitzenden des Geschäftsführenden Vorstands (bis heute) war wichtig zu erleben, dass alle Mitglieder der Organe „erster Generation“ langjährige Erfahrungen in ihrem jeweiligen Herkunftsbereich, auch in Leitungsfunktionen, hatten und dies durchweg positiv und produktiv in die Beratungen und Beschlüsse mit einbrachten.

3) Ganz zentral für mich und die Sache im laufenden Betrieb war und blieb in diesem Umfeld bis heute Erich Marks als Geschäftsführer der DVS. Da wir beide bereits aus langjähriger Leitungstätigkeit im DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik bestens miteinander vertraut waren und, wie oben schon angesprochen, auch einander im Planen und Handeln stets vertrauten, war die Entfaltung des konkreten Stiftungsbetriebs eine in der Substanz durchgehend herausfordernde sowie arbeitsintensive Angelegenheit, die wir jedoch intellektuell und emotional im Regelfall selbst in Stress-Situationen als positiv erlebten.

4) Als „Motor“ der DVS von Anfang an und in jeder Hinsicht hatte Erich Marks (auch) mich davon überzeugt, dass zu den auf Dauer angelegten Kernaufgaben dieser noch jungen Stiftung auch und vor allem das „Zusammenbringen“ von Aktiven bzw. Engagierten in allen Bereichen einer thematisch und institutionell weit verstandenen Kriminalprävention gehören müsse. Als nicht notwendig einzige, aber doch zentrale Zielvorstellung schälte sich heraus, regelmäßige (und wenn irgend möglich sogar jährliche) Tagungen zu veranstalten.

5) Mit Blick auf den Titel solcher Tagungen erschien es auch mir (aus der wissenschaftlichen Befassung mit der Materie heraus) wichtig, das „Kriminale“ in der Kriminalprävention begrifflich nicht in den Vordergrund zu stellen. Dies einfach auch deswegen, weil einzelne strafrechtswidrige Handlungen (und im hartnäckigen Fall deren Einbindung in ganze Lebensläufe) mit Umständen zusammenhängen, deren Wirken bereits weit vor dem „Einsatz“ der Strafverfolgungsorgane begonnen hat, und die nach amtlicher Auffälligkeit als „Delinquenz“ bzw. „Kriminalität“ und ggf. Sanktionierung / Bestrafung erneut fundamentale Bedeutung bekommen, namentlich für Rückfallverhinderung, Resozialisierung und Rehabilitation. Im Ergebnis waren sich alle Beteiligten der DVS dahingehend einig, dass ein „Deutscher Präventionstag“ institutionalisiert werden solle. Ferner war man sich einig, über die Grenzen Deutschlands hinaus Kontakte zu knüpfen und diese möglichst dauerhaft zu festigen, zunächst bevorzugt mit Blick auf die an Deutschland angrenzenden Staaten bzw. Regionen.

6) Für den konkreten Weg zum dann am Ende auch offiziell so bezeichneten „Ersten Deutschen Präventionstag“ in Lübeck 1995 erwies es sich als äußerst hilfreich, dass Erich Marks schon im Vorfeld für präventiv thematisierte Fortbildungsveranstaltungen gute und enge Kontakte nach Schleswig-Holstein geknüpft hatte. Namentlich hatte er zahlreiche Vorgespräche mit verschiedenen Gremien und deren Vertreterinnen und Vertretern sowie Geschäftsführenden gehabt.

Zu nennen ist in diesem Zusammenhang vor allem der „Rat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein“ mit den Innenministern Hans Peter Bull und dann Ekkehard Wienholtz an der Spitze. Für mich persönlich bedeutsam erwies sich, sozusagen auf der Arbeitsebene, insoweit der Kontakt mit Jörg Ziercke, dem damaligen Abteilungsleiter im Innenministerium. Denn später, als er Präsident des Bundeskriminalamts wurde, fand ich in ihm während der Mitwirkung an den dortigen Initiativen und Veranstaltungen auch in präventiver Hinsicht einen bestens kundigen und verlässlichen Kooperationspartner, nicht zuletzt in der Vorbereitung meiner Gesamtmoderation der BKA-Jahrestagungen von 2010 bis 2013.

Sodann ist der „Kriminalpräventive Rat“ der Freien und Hansestadt Lübeck zu erwähnen, unter der Leitung der mir damals ebenfalls noch nicht bekannten Innensenatorin (und ehemaligen Oberstaatsanwältin) Dagmar Pohl-Laukamp. Als dritte Institution war schließlich die in Hiltrup bei Münster gelegene „Polizeiführungsakademie“ des Bundes und der Länder (nachmalig „Deutsche Hochschule der Polizei“, DHPol) beteiligt, zu der ich bereits vorher etlichen fachlichen Kontakt gehabt hatte, vertreten durch den mir von daher schon bekannten Leiter der Forschungsabteilung Dr. Joachim Jäger.

Die formelle „Zündung“ für den Start des nunmehrigen Langfristunternehmens datiert auf den 20. Februar 1995. Auf der dritten DVS-Vorstandssitzung in Stuttgart beschlossen die Gremienvertreter unter meinem Vorsitz folgendes: „Gemeinsam mit dem Kriminalpräventiven Rat der Hansestadt Lübeck und weiteren Kooperationspartnern wird die Stiftung vom 14. bis 16. September 1995 in Lübeck den ersten Deutschen Präventionstag veranstalten. Ein zweiter Präventionstag soll 1996 in enger Kooperation mit der KrimZ und ggf. mit dem BMJ veranstaltet werden. Sofern sich das Konzept von nationalen Präventionstagen und -kongressen bewährt, wird perspektivisch die jährliche Veranstaltung vergleichbarer Veranstaltungen unter der Federführung der Stiftung erwogen“.

7) Der Begriff der „nationalen Präventionstage und -kongresse“ war hier und bei allen Kooperationspartnern konzeptionell als inklusiv verstanden worden, im engeren Kern ganz Deutschland umfassend, darüber hinaus im ersten Ring die europäischen Staaten, breit verstanden.

Dokumentarisch deutlich wurde dies, mit fundamentaler Bedeutung bis heute, in den Begrüßungsworten von Lübecks Innensenatorin Dagmar Pohl-Laukamp, hier in ihrer Eigenschaft als Tagungsleiterin. Sie bezog sich auf viele Vorbereitungsgespräche mit Herbert Jäger, insbesondere auf dessen „Vision“ in zweifacher Hinsicht: Erstens „die Ausbreitung der kriminalpräventiven Idee und des kriminalpräventiven Wirkens in der Bundesrepublik Deutschland auf allen Ebenen, nämlich in den Städten und Gemeinden, in den Ländern, im Bund und in Europa“; zweitens auch auf „die Wichtigkeit eines Erfahrungs- und Gedankenaustausches europäischer Städte und Gemeinden zum Thema Kriminalitätsverhütung“.

Folgerichtig lautete das Thema des 1. DPT: „Kommunale Kriminalitätsverhütung – ein europäischer Erfahrungsaustausch“. Dem entsprach die tatsächliche Zusammensetzung der Tagungsteilnehmenden, in einer insgesamt von heute aus gesehen mit rund 170 Personen fast familiären Veranstaltung: Über die quasi Nachbarstaaten Dänemark und Niederlande hinaus waren, hier in alphabetischer Reihung gelistet, Repräsentantinnen und Repräsentanten anwesend aus England, Estland, Litauen, Polen, Russland, Schweden, Tschechien und Ungarn.

8) Meinen Eröffnungsvortrag mit dem Titel „Ansätze und Grenzen praktischer Kriminalprävention – eine strukturelle Analyse“ kündigte Frau Pohl-Laukamp mit der Nebenbemerkung an, dass ich die Teilnehmenden „mit neuen Erkenntnissen herausfordern und überraschen“ werde, so wie sie das von allen meinen Vorträgen gewohnt sei. Erich Marks gab dem Ganzen bei seiner rückblickenden Würdigung im Jahr 2013 eine leicht andere Färbung dahingehend, dass in meinen Darlegungen noch eine „vorsichtige kriminalpräventive Zurückhaltung“ durchgeschienen habe.

In der Tat lässt sich der von ihm dafür als Beleg herausgegriffene folgende Satz dahingehend interpretieren: „Die derzeitige Konjunktur des Redens über Kriminalprävention mag durchaus einen Beigeschmack des Modischen haben. Die Sache selbst ist es wert, kontinuierlich ernst genommen und in praktischen Versuchen getestet sowie konzeptionell weiterentwickelt zu werden“.

Ähnliches wäre wahrscheinlich beim Nachbohren in meinen Vortragstexten und Veröffentlichungen zum großen Thema „Täter-Opfer-Ausgleich“ zu finden, bei dem sich der DBH-Fachverband in der Phase meines Vorsitzes von Anfang an praktisch und thematisch engagierte und als treibende Kraft eingebracht hatte. Zu den frühesten Schriften im Rahmen der TOA-Etablierung gehört eine Veröffentlichung des Verbandes als eigenständige und dann mehrfach neu aufgelegte rund 150-seitige Broschüre aus der Feder von Dieter Rössner und Rüdiger Wulf, unter dem Titel: „Opferbezogene Strafrechtspflege: Leitgedanken und Handlungsvorschläge für Praxis und Gesetzgebung“.

V. Entwicklung und Entfaltung der nach Lübeck folgenden Präventionstage

An dieser Stelle sei gleich vorweg erwähnt, dass die DVS aus etlichen organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Gründen heraus alsbald nach dem 1. DPT in Lübeck eine 100%ige Tochtergesellschaft als gGmbH mit Namen „DPT-Deutscher Präventionstag“ gründete, die ab dann als dauerhafte Trägerin der alsbald zu veritablen nationalen Kongressen anwachsenden einzelnen Präventionstage fungierte.

1) Als objektiv äußerst segensreichen und mich subjektiv durchweg beeindruckenden Faktor habe ich das sich nach und nach verbreiternde und differenzierende Konzept erlebt, eine Kerngruppe von „ständigen (institutionellen) Partnern“ des DPT zu bilden und in nachhaltiger Interaktion zu festigen, darüber hinaus eine zusätzliche Gruppe von je aktuellen lokalen bzw. regionalen bzw. landesweiten Partnern für die Mitplanung, ggf. sogar Mitfinanzierung und jedenfalls bei Bedarf und Fähigkeit auch Mitgestaltung eines einzelnen DPT.

2) Objektiv als äußerst zielführend und subjektiv anregend bis manchmal aufregend, stets aber als lehrreich habe ich die später explizit als solche bezeichnete Einrichtung des „Programmbeirats“ erlebt. Gemäß dem in Veranstalterkreisen geläufigen Motto „Nach dem Kongress ist vor dem Kongress“ setzte (und setzt sich nach wie vor) die Gruppe der Beteiligten aus Mitgliedern zusammen, die stets an Präventionstagen mitarbeiten und Dauererfahrung einbringen können, zudem aus Mitwirkenden des gerade abgelaufenen DPT, und schließlich aus Vertreterinnen oder Vertretern aller Institutionen, die zentral mitentscheidend für die Planung und die Finanzierung sowie Gestaltung des kommenden DPT sind. Von den Planungsgrundlagen bis zur Themenfindung und Begutachtung von Vorschlägen für Einzelveranstaltungen des Kongresses sowie schließlich verbindlicher Aufgabenverteilung war es nach meinem Eindruck stets sehr hilfreich bis konkret fruchtbar, wie die etwaigen anfänglich unterschiedlichen Erfahrungen, auch divergierenden Erwartungen zur Ausgestaltung und inhaltlichen Vorstellungen sich schrittweise (und manchmal auch ganz plötzlich) zu gemeinsamen Strömungen verdichteten.

3) Wichtig für die Gremien der DVS und für mich auch ganz persönlich war von Anfang an und ist es bis heute als später auch ausdrücklich so bezeichneter „Kongresspräsident“ geblieben, Grenzen aller Art zu überwinden und Aktive der verschiedensten Arbeitsfelder der Prävention in einem gut strukturierten aber zugleich inhaltlich/thematisch offenen Forum des Erfahrungs- und Meinungsaustauschs zusammen zu bringen.

4) Schon der 1. DPT in Lübeck hatte (auch) zu meiner Freude gezeigt, dass es möglich ist, amtliche Institutionen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene jeweils auch „ressortübergreifend“ mit ins sprichwörtliche Boot zu bringen. Über die organisatorische und kommunikative Kern-Funktion von Erich Marks und zugleich seine Arbeitskraft und hohe Belastungsfähigkeit hinaus erwies es sich für die weiteren Deutschen Präventionstage als hilfreich, dass die Gremienmitglieder der DVS ihrerseits lokal, regional oder überregional tragende Kontakte zu amtlichen Institutionen hatten und außerdem in freien Vereinigungen bzw. Verbänden der Straffälligenhilfe bzw. Sozialen Strafrechtspflege engagiert waren.

5) Zugleich konnte aufgrund solcher Kontakte und Erfahrungen das „grenzüberschreitende“ Anliegen mit gefördert werden. Waren dies, wie oben schon angesprochen, beim 1. DPT 1995 insbesondere Praktiker(innen) und Wissenschaftler(innen) aus Anliegerstaaten bzw. an Schleswig-Holstein direkt angrenzende Regionen und ausgewählten anderen Staaten gewesen (insgesamt 10), so erweiterte sich das Spektrum nach und nach auf ganz Europa bis schließlich auf Staaten auf anderen Kontinenten (insgesamt bis deutlich über 40).

6) Hin und wieder konnte ich selbst meine vielen und vielfältigen internationalen wissenschaftlichen und institutionellen Verbindungen schon bei der Planung mit einbringen. Ganz wichtig war für mich dann aber die (auch im Einzelfall sehr persönliche) Mitbetreuung der ausländischen Mitwirkenden und Gäste vor Ort, und zudem die Teilnahme an speziellen Sitzungen bis hin zu eigenen Vorträgen (meist) auf Englisch. Erich Marks war auch hier der zentrale Motor von Anfang an, insbesondere für die Einrichtung einer bis heute von ihm gepflegten mehrsprachigen „Internetdokumentation Deutscher Präventionstag“ (1995, mit mir als weiterem Herausgeber) und für die Ausgestaltung der fremdsprachigen Beiträge in besonderen Workshops und Foren des in sich gebündelten jeweiligen „Annual International Forum“ (AIF) ab dem 12. DPT 2007 in Wiesbaden, jeweils gefolgt, über die Internetdokumentation hinaus, durch Veröffentlichung der wichtigsten fremdsprachigen Beiträge in eigenen Sammelbänden. Von den anderen „Betreuenden“, die sich um die Personen und Aktivitäten der AIF nachhaltig verdient gemacht haben, und mit denen ich aufgrund langer persönlicher Kontakte sowie institutionellen Kooperationen verbunden bin, seien hier Burkhard Hasenpusch und Marc Coester hervorgehoben.

7) Am Anfang war es für die Gremien und Kooperationspartner der DVS und des DPT sozusagen „kein Thema“, dass die einzelnen Tagungen/Kongresse kein übergreifendes Generalthema hatten. Entsprechende Monita kamen indes bald von außen, auch mir gegenüber persönlich, namentlich von wissenschaftlicher Seite, dort ausgeprägt von Vertreter(innen) der Sozialwissenschaften, in meinem eigenen Hauptgebiet, der Kriminologie gerade vonseiten der kritischen Kriminologinnen und Kriminologen.

Gerade im ganz engen Kreis der direkt Verantwortlichen wurden entsprechende Hinweise nicht in sich als unwichtig oder gar als falsch bewertet. Insbesondere in vielen direkten oder telefonischen Gesprächen mit Erich Marks stand von Anfang an und über die ersten DPT hinweg jedoch die folgende Einschätzung und Einstellung im Vordergrund:

Zum einen waren es die staatlichen und kommunalen Institutionen im Regelfall nicht gewohnt, über ihren Zuständigkeitsbereich und über das formal (oder rechtlich) Bindende hinaus auch konzeptionell und inhaltlich fruchtbare Kooperationen zu entwickeln und jedenfalls in der Tendenz einheitlich fortzuführen. Wissenschaftlich hat, am Rande erwähnt, Niklas Luhmann dazu mit seiner Systemtheorie bahnbrechendes für das genaue Verständnis geleistet.

Zum anderen hatten private (gemeinnützige) Vereine und Verbände entweder unterschiedlich ausgeprägte Distanz „zum Staat“ bzw. unterschiedlich gestaltete Tätigkeitsbereiche in der „Nähe“ oder eben „Ferne“ zu staatlichen Institutionen und Funktionen.

Schon bei den weithin so bezeichneten „justiznahen“ privaten und regelmäßig gemeinnützigen Vereinigungen waren die Unterschiede mitunter je nach regionaler Herkunft oder sachlicher Schwerpunktsetzung und nicht zuletzt ihrer „Finanzkraft“ ganz beachtlich. Im Kern das Gleiche, jedoch von der Ausprägung her mitunter (sehr) Andere, zeigte sich bei den weithin so bezeichneten „freien“ Vereinigungen bspw. der Wohlfahrtspflege oder der Jugendhilfe.

Opferhilfevereinigungen brachten wiederum andere Grundorientierungen und Programme ins Spiel, von der Größe her besonders beachtlich der WEISSE RING.

Schließlich nahmen lokale oder manchmal schon in die Breite wirkende Gruppierungen bzw. Initiativen nach (bspw.) Art von sog. Graswurzelbewegungen an Zahl und Gewicht zu.

8) Höchst anschaulich waren für mich persönlich teils spontane, teil gezielte Beobachtungen von Kolleginnen und Kollegen aus der Wissenschaft, die ihrerseits Mitglieder von gemeinnützigen Vereinigungen „im Feld“ oder sogar dortige Funktionsträger waren. Besonders engagierte unter ihnen standen gerade zu Beginn der ersten Deutschen Präventionstage je nachdem mit verschränkten Armen oder kritisch zusammengezogenen Augenbrauen vor den Eingangstüren des Einschreibungsgebäudes, um zu sehen und zu gewichten, „wer denn da alles“ so ankam und mitmachen wollte.

9) Hier wie sonst auch merklich auffällig (und auch mir gegenüber öfters ausdrücklich vorgetragen) war, wie kritisch die Mitwirkung „der Polizei“ betrachtet wurde, namentlich neben den schon genannten Vertreter(innen) aus der Wissenschaft die Institutionen und Aktiven aus dem Jugend- und Sozialbereich. Von drastischeren Worten hier abgesehen war gerade der Begriff der „Dominanz“ verbreitet. Rein quantitativ betrachtet konnte ich solche Wahrnehmungen bzw. Einschätzungen im Ansatz nachvollziehen.

Abgesehen davon, dass „Uniformierte“ der Vollzugspolizei einfach schon quasi automatisch auffallen, war und ist bis heute die hohe auch fachliche Sichtbarkeit der Polizeien aus den Bundesländern und Kommunen jedoch qualitativ betrachtet mehreren gut objektivierbaren Umständen geschuldet. Zum einen sind alle Einrichtungen des polizeilichen Vollzugdienstes (hier vordringlich Schutzpolizei und Kriminalpolizei) als einzige staatliche Institutionen an 365 Tagen im Jahr und dabei „rund um die Uhr“ im Rahmen ihrer formal bestimmten Aufgaben auch faktisch damit konfrontiert, konkrete Hilfe in akut gewordenen „sozialen Problemlagen“ oder individuellen Notfällen leisten zu müssen. Zum anderen waren vielerorts, mit unterschiedlichen Bezeichnungen von Land zu Land, bei der Polizei bereits thematisch einschlägige Stellen geschaffen worden, als anderswo noch gar nicht richtig und strikt zielführend darüber nachgedacht wurde. Am Rande sei, was die Kinder angeht, die bereits als „klassisch“ imponierende Verkehrserziehung durch geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte in Schulen erwähnt. Die sozusagen „geballte fachliche Präsenz“ der Polizeien aus den Veranstaltungs-Städten, aus den Bundesländern und aus dem Bund wurde allen Beteiligten und Besucherinnen und Besuchern durch „ProPK“ verdeutlicht, d.h. das bis in die Gegenwart auf vielen Ebenen jenseits des DPT wirkende Programm „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“.

Anekdotisch zum gegenseitigen „Beriechen“ und allmählichen „Näherkommen“ der Teilnehmenden aus verschiedenen, gelegentlich in mehrfacher Hinsicht „weit auseinander liegenden“ Präventionsbereichen, aber als Beispiel auch in der Sache lehrreich, sei eine Aktion von Vertreterinnen und Vertretern der Dienste im (Jugend-)Strafvollzug auf einem der Präventionstage herausgehoben. Sie hatten eine originale „Gefängniszelle“ älteren Datums aus einer inzwischen renovierten Justizvollzugsanstalt in ihrem Bereich der DPT-Ausstellung aufgebaut. Interessierte konnten sie nicht nur besichtigen, sondern sich auch wenigstens kurz darin „einsperren“ lassen. Der Besucherandrang war groß, auch vonseiten der anderen Ausstellenden. Von Jugendhelferinnen und -helfern bis Polizistinnen und Polizisten fühlten sich viele angeregt, mit den Vertreterinnen und Vertretern dieses starken Symbols der tertiären Prävention zum (nicht selten) ersten Mal in ihrem Leben ins entspannte Gespräch zu kommen.

10) Mit wachsender Teilnehmerzahl der Präventionstage wurden nicht nur Planung und Vorbereitung, sondern gerade auch die konkrete Durchführung bzw. Ausgestaltung jedes einzelnen DPT zu einer mächtigen Herausforderung für alle Verantwortlichen bzw. im Kernbereich Aktiven. Ich selbst war, von Mitwirkung in bspw. Gremiensitzungen, an ausgewählten Einzelveranstaltungen, Pressekonferenzen, Rundgängen mit hochrangigen Besucherinnen und Besuchern und Auftritten bei gesonderten Treffen von Fachgruppen abgesehen, vom anstrengenden Tagesgeschäft (das bei manchen schon sehr früh begann und erst sehr spät aufhörte) befreit. Es brauchte viele Freiwillige für den Kongressbetrieb als solchen, für die Information von Teilnehmenden sowie die Betreuung von Gästen. Insoweit fand ich es sehr erfreulich miterleben zu können, dass aus den mitveranstaltenden Kommunen selbst sowie aus dort ansässigen Institutionen stets hohe Kooperationsbereitschaft bestand und umgesetzt wurde, darunter im Regelfall auch unter Einbeziehung von Studierenden diverser Fachbereiche der örtlichen Universitäten und/oder anderen Hochschulen.

11) Wie jede(r) Kundige weiß, will und wird ein großer Kongress ohne ein effizient und effektiv agierendes Kongressbüro nicht gedeihen. Unter den vielen, die ich im Lauf der Jahrzehnte kennen und schätzen lernen durfte, hebe ich an dieser Stelle stellvertretend und mit Dank an sie und alle nicht Genannten nur die beiden „Dauer-Leiterinnen“ des DPT-Kongressbüros hervor: In den Anfangsjahren Renate Engels, die im Hauptberuf in der DBH-Geschäftsstelle unter anderem die Funktion der Leiterin des DBH-Bildungswerkes in Köln innehatte, und später (bis zu ihrem viel zu frühen Tod im Dezember 2019) Karla Marks, die im Alltagsgeschäft als erste hauptberufliche Kraft in der eigenständig gewordenen DPT-Geschäftsstelle in Hannover wirkte. Beide Damen vereinten in je eigener Färbung dieselben ganz wichtigen Fähigkeiten für das Gelingen von großen Kongressen: Neben freundlicher Zuwendung zu Mitveranstaltenden, Teilnehmenden und Gästen im Außenverhältnis, dann im „Hintergrund“ bzw. bildlich gesprochen in der „Hitze der Kongressküche“ eine Kombination von hoher Konzentration, ruhiger Hand und zudem Ausstrahlung von Ruhe gegenüber der „Bürobesatzung“ und den in den Hallen und Veranstaltungsräumen tätigen Freiwilligen (von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern bis zu jungen Studentinnen und Studenten), sodann Koordination von Terminen mit Pressevertreterinnen und Vertretern und Ausstellenden sowie bekannten Teilnehmenden, und insgesamt Ausdauer und Durchhaltevermögen auch bei unvermeidlich auftretenden Krisensituationen.

12) Mit Auswirkung ab dem 8. Deutschen Präventionstag 2003 verdient schließlich eine weitere Entwicklung bzw. beachtliche Neuerung herausgestellt zu werden. Mit Erich Marks und mir war damals auch ein paar anderen Mitstreitenden die Einsicht gereift, dass nun die Zeit reif geworden sei, um jeden DPT unter ein schon anfänglich von Dritten angeregtes bis angemahntes Leitthema zu stellen. Dies nicht dergestalt, dass das ganze Kongressgeschehen daraufhin planerisch ausgerichtet werden und vor Ort konzentriert sein sollte, aber immerhin dahingehend, dass zentrale Elemente des Kongresses dieses Thema fokussieren sollten. Zur Fokussierung vom Vorfeld bis in die Jahre nach dem Kongress hinein sollte unter anderem die Präsentation eines thematisch einschlägigen Kongressgutachtens gehören. Persönlich hervorheben will ich hier zwei Wissenschaftlerinnen, mit denen ich auch fachlich sowie in anderen Gremien/Institutionen nahe verbunden war bzw. noch bin.

Zunächst ist dies Britta Bannenberg, hauptberuflich schon des längeren und auch gegenwärtig Kriminologie-Professorin in Gießen; am längsten verbindet mich mit ihr die Zusammenarbeit in der „Forschungsgruppe Täter-Opfer-Ausgleich“ (u. a. wichtig für die Erarbeitung der Konzeption und dann die Begleitung der bundesweiten „Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik“ (gefördert vom BMJV); sodann gab und gibt es immer wieder gemeinsame Aufgaben und Kontakt im Rahmen der „Kriminologischen Gesellschaft“ (wissenschaftliche Vereinigung deutscher, österreichischer und schweizerischer Kriminologen). Sie erstellte für den 8. DPT das erste Kongressgutachten zum bis heute aktuellen und nach wie vor bzw. immer wieder streitigen (Leit-)Thema „Migration – Kriminalität – Prävention“.

Sodann ist dies Wiebke Steffen. Wir hatten uns sozusagen schon im „Assistenten-Status“ während meiner ersten beruflichen Phase in Tübingen (am Institut für Kriminologie) spätestens ab 1968 kennengelernt. Sie war als gelernte Soziologin damals im international bedeutsamen „Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht“ in Freiburg angestellt und der von Günther Kaiser gegründeten „Forschungsgruppe Kriminologie“ zugeordnet. Für mich fachlich besonders bedeutsam war ihre Mitwirkung an dem umfangreichen MPI-Forschungsprojekt zur Stellung und Rolle der Staatsanwaltschaft im Prozess der Strafverfolgung und zugleich „Ausfilterung“ von Fällen und Beschuldigten durch andere Entscheidungen als der Beantragung eines Strafbefehls bzw. der Erhebung einer Anklage beim Gericht mit dem Ziel einer Hauptverhandlung. Dies hing auch mit meinem eigenen Dissertationsvorhaben, mit dem (im späteren Buch-Haupttitel so bezeichneten) Thema „Verbrechenswirklichkeit und Strafverfolgung“, zusammen. Fortlaufend hatten wir dann gute Gelegenheit zum Gedankenaustausch und Diskussionen bei Gelegenheit der jährlichen „Südwestdeutschen kriminologischen Kolloquien“, die damals reihum vor allem in oder im Umkreis von Freiburg, Heidelberg und Tübingen stattfanden. Im Rahmen des DPT wurde sie, mit großem Einsatz und sehr klugen Texten, die Gutachterin für die Schwerpunkthemen ab dem 12. DPT in Wiesbaden 2007, mit dem konkreten Schwerpunktthema „Starke Jugend – Starke Zukunft“, wobei sie ihr Gutachten besonders fokussierte auf die kritische kriminologisch-sozialwissenschaftliche Perspektive von „Jugendkriminalität und ihre Verhinderung zwischen Wahrnehmung und empirischen Befunden“. Ihr letztes Gutachten verfasste sie zum 19. DPT 2014 in Karlsruhe mit dem Generalthema „Prävention braucht Praxis, Politik und Wissenschaft“. Ihre eigene Titulierung für das Gutachten konzentrierte die analytische Perspektive auf „Kriminalprävention braucht Präventionspraxis, Präventionspolitik und Präventionswissenschaft“. Danach musste sie wegen einer schweren Erkrankung Rolle und Funktion der Kongressgutachterin aufgeben. Sie konnte zu auch meiner Freude noch für gut vier weitere Jahre an der einen oder anderen Veranstaltung teilnehmen oder sonst mit uns in Kontakt treten. Gerade als ich zu der Einschätzung gekommen war, nun gehe es wieder aufwärts im Gesundungsprozess, trat ein starkes Rezidiv ihrer Erkrankung auf, der sie im Juli 2017 für mich konkret gänzlich unverhofft erlag.

VI. Ausblick

Mit diesem 25. Deutschen Präventionstag in Kassel ist eine subjektiv für mich und in den Dimensionen sowie Implikationen auch objektiv noch nicht absehbare „Wende“, vielleicht sogar in Teilen auch „Ruptur“, eingetreten. Die Planungen und konkreten Verhandlungen zwischen vielen institutionellen Beteiligten sowie direkten Beratungen gleich im Anschluss an den 24. DPT 2019 in Berlin liefen rasch und gut sowie vielversprechend an, im Kernbereich behandelt und gesteuert von der ständigen Geschäftsstelle der „DPT – Deutsche Präventionstag gGmbH“ in Hannover unter der Leitung von Erich Marks und Claudia Heinzelmann. Auch die Arbeit des Programmbeirates ging voran, bis hin zu gemeinsamen Sitzungen direkt in Kassel vor Ort, schließlich der Lektüre und Bewertung der Bewerbungen für Vorträge oder auch eigenständiger Gestaltung von Einzelveranstaltungen während des Kongresses. Und dann schlug, bildlich gesprochen, der Blitz der Coronapandemie ein. Ich war fortlaufend über den Gang der Planungen, Verhandlungen und Aktivitäten informiert und konnte vor allem informell meine Eindrücke und Anregungen einbringen, hatte aber generell sozusagen Dispens von den anstrengenden konkreten Tätigkeiten bis zum Kongressbeginn. Am bemerkenswerten technischen Gelingen, guten inhaltlichen Durchführen und am Ende auch schönen Erfolg des Kasseler virtuellen Präventionstages haben viele Interne und Externe mitgewirkt, denen ich sowohl von meiner Position her als auch ganz persönlich von Herzen danke. Wie es weitergehen wird, steht für mich sozusagen in den Sternen. Sicher bin ich mir im Gegenwärtigen nur, ganz ungeschützt gesagt und gewagt, dass es in einer Übergangszeit bis zur jedenfalls grundsätzlichen Kontrolle über die Pandemie und damit der Wende hin zur einer für die Menschen im ganz direkten Kontakt und Miteinander eines lebendigen Kongresses vor allem Erich Marks mit seinem Team und den DPT-Partnern gelingen wird, Idee und Praxis der Präventionstage auf Bundesebene mit internationaler Ausstrahlung fruchtbar, effizient und effektiv am Leben zu halten.

Wie lange mir nach meinem 77. Geburtstag im Dezember 2020 noch Kraft und Durchhaltevermögen für ein fortlaufend aktives Wirken in der Kriminologie als Wissenschaftler und Forscher, sowie für ein Mitwirken zum Weitergedeihen der (Kriminal-)Prävention in Policy und Praxis gegönnt sein werden, stehe dahin. Eng verbunden bleiben will ich beiden „Wirk-Bereichen“ jedenfalls, so lange es mir möglich sein und (vor allem meinem Umfeld) zugleich angemessen erscheinen wird.

Hinweise zu weiterführender Literatur (aufsteigend nach Jahrgängen)

  • Hans-Jürgen Kerner: Die Stellung der Prävention in der Kriminologie. In: Bundeskriminalamt Wiesbaden (Hrsg.): Polizei und Prävention. Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden vom 3. November bis 7. November 1975. Wiesbaden: Eigenverlag des Bundeskriminalamtes 1976, Heft 1, S. 17-38.
  • Hans-Jürgen Kerner: Die Stellung der Prävention in der Kriminologie. Teil A: Grundlegende Probleme der Kriminalprävention. Kriminalistik 30, Heft 1 (1976), S. 1-5.
  • Hans-Jürgen Kerner: Die Stellung der Prävention in der Kriminologie. Teil B: Ansatzpunkte für polizeiliche Präventionsstrategie. Kriminalistik 30, Heft 2 (1976), S. 57-64.
  • Hans-Jürgen Kerner: Kriminalprävention. Ausgewählte strukturelle Überlegungen. Kriminalistik 48, Heft 3 (1994), S. 171-178.
  • Hans-Jürgen Kerner: Kriminalstatistik und Prävention. In: Polizei-Führungsakademie (Hrsg.): Beiträge zur Entwicklung eines Präventionskonzeptes. (Seminarbericht 1979). Münster 1980, S. 129-151.
  • Hans-Jürgen Kerner: Präventionsmaßnahmen und Kriminalstatistik. Ein Beispiel für die Schwierigkeit, komplexe Wirkungszusammenhänge in den Griff zu bekommen. In: Hans-Dieter Schwind / Friedhelm Berckhauer / Gernot Steinhilper (Hrsg.): Präventive Kriminalpolitik. Beiträge zur ressortübergreifenden Kriminalprävention aus Forschung, Praxis und Politik. Heidelberg: Kriminalistik 1980, S. 103-125.
  • Hans-Jürgen Kerner: Möglichkeiten der Öffnung der Verfahren (straf)rechtlicher Sozialkontrolle für präventive Maßnahmen. In: Helmut Kury (Hrsg.): Prävention abweichenden Verhaltens ‑ Maßnahmen der Vorbeugung und Nachbetreuung. Köln [u.a.]: Carl Heymanns Verlag 1982, S. 789-828 (Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung; 3).
  • Hans-Jürgen Kerner: Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention. Eröffnungsreferat. In: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (Hrsg.): Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention. München: Selbstverlag der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. 1984, S. 14-45 (Schriftenreihe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen; Neue Folge, Heft 13).
  • Hans-Jürgen Kerner / Erich Marks: Bewährungshilfe neuer Qualität in einer modernen Kriminalpolitik, in: Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit 10/1986, 322 – 332.
  • Hans-Jürgen Kerner (+Redaktion) / Günther Kaiser / Arthur Kreuzer / Christian Pfeiffer: Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt aus kriminologischer Sicht. Gutachten der Unterkommission IV (Stand: Frühjahr 1989). In: Hans-Dieter Schwind / Jürgen Baumann u. a. (Hrsg.): Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt. Analysen und Vorschläge der Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission). Band II: Erstgutachten der Unterkommissionen. Berlin: Duncker und Humblot 1990, S. 415-606.
  • Hans-Jürgen Kerner / Erich Marks: Täter-Opfer-Ausgleich, in: Bundesministerium der Justiz(Hrsg.): Verbrechensverhütung und Behandlung Straffälliger, Bonn 1990
  • Hans-Jürgen Kerner / Erich Marks: La conciliation coupable-victime, in: le Ministère fédéral de la Justice République fédérale d’Allemagne (Ed.): La Prévention du Crime et le Traitement des Délinquants, Bonn 1990
  • Hans-Jürgen Kerner / Erich Marks : Victim-Offender Reconciliation, in : Federal Ministry of Justice – Federal Republic of Germany (Ed.): Prevention of Crime and Treatment of Offenders, Bonn 1990
  • Hans-Jürgen Kerner / Erich Marks / Dieter Rössner / Jürgen Schreckling: Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht, in: BewHi, 2/1990, 169 – 176
  • Hans-Jürgen Kerner: Kriminologische Kriterien für eine individualpräventive Sanktionsentscheidung. In: Jörg-Martin Jehle (Hrsg.): Individualprävention und Strafzumessung. Wiesbaden: Eigenverlag der Kriminologischen Zentralstelle e.V. 1992, S. 209-239 (Kriminologie und Praxis (KUP): Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e.V.; 7).
  • Hans-Jürgen Kerner / Erich Marks: Täter-Opfer-Ausgleich, in: Gisela Losseff-Tillmanns / Caroline Steindorff / Jaques Borricand (Hrsg.): Jugend(kriminal)recht in Deutschland und Frankreich – Auf der Suche nach neuen Wegen, Bonn 1992, 63 – 68
  • Hans-Jürgen Kerner / Erich Marks / Jürgen Schreckling: Implementation and Acceptance of Victim-Offender Mediation Programs in the Federal Republic of Germany: A Survey of Criminal Justice Institutions, in: Heinz Messmer / Hans-Uwe Otto (Ed.): Restorative Justice on Trial – Pitfalls and Potentials of Victim-Offender Mediation, International Research Perspectives, Dordrecht/Boston/London 1992, 29 – 54
  • Hans-Jürgen Kerner: Notwendigkeit und Möglichkeiten der Prävention – Ausgewählte strukturelle Überlegungen. In: Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Hrsg.): „Neue Wege in der Kriminalitätsbekämpfung. Notwendigkeit effektiver Präventionsstrategien.“ Dokumentation der Fachtagung am Freitag, dem 4 Dezember 1992 zum Thema „40 Jahre Landeskriminalamt Baden-Württemberg im Kursaal Stuttgart-Bad-Cannstatt. Stuttgart: Eigenverlag 1993, S. 34-57.
  • Hans-Jürgen Kerner / Elke Hassemer / Erich Marks / Michael Wandrey (Hrsg.): Täter-Opfer-Ausgleich – auf dem Weg zur bundesweiten Anwendung? – Beiträge zu einer Standortbestimmung, Bonn 1994
  • Hans-Jürgen Kerner / Erich Marks (Hrsg.): Internetdokumentation Deutscher Präventionstag. Hannover 1995 ff.
  • Hans-Jürgen Kerner: Ansätze und Grenzen praktischer Kriminalprävention - eine strukturelle Analyse. In: Deutsche Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (Hrsg.): Kommunale Kriminalitätsverhütung - ein europäischer Erfahrungsaustausch. Dokumentation des Deutschen Präventionstags 1995. Bonn: Eigenverlag 1996, S. 20-61
  • Hans-Jürgen Kerner: Entstehungsbedingungen von Kriminalität und Ansatzpunkte für Kriminalprävention. In: Jörg-Martin Jehle (Hrsg.): Kriminalprävention und Strafjustiz. Wiesbaden: Eigenverlag der Kriminologischen Zentralstelle e.V. 1996, S. 37-54. (Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle: Kriminologie und Praxis; 17)
  • Hans-Jürgen Kerner: Kriminalprävention und Präventionstage. In: Kriminalprävention. Programme und Perspektiven in der Praxis. Dokumentation des 2. Deutschen Präventionstages 1996. Hrsg. von der Polizei-Führungsakademie Hiltrup. Münster 1997, S. 393-414.
  • Hans-Jürgen Kerner / Jörg-Martin Jehle / Erich Marks (Hrsg.): Entwicklung der Kriminalprävention in Deutschland – Allgemeine Trends und bereichsspezifische Perspektiven, Mönchengladbach 1998
  • Hans-Jürgen Kerner: Möglichkeiten und Grenzen der Prävention von Jugendkriminalität. In: Dieter Dölling (Hrsg.): Das Jugendstrafrecht an der Wende zum 21. Jahrhundert. Symposium zum 80. Geburtstag von Dr. Rudolf Brunner am 17. Juni 2000 in Heidelberg. Berlin, New York: Walter de Gruyter 2001, S. 99-124.
  • Anja Meyer / Erich Marks: (Mehr) Qualität in der Kriminalprävention, in: Die Kriminalprävention 1/2004, 16 – 20
  • Erich Marks: Prävention und Management, in: Kerner / Marks: Internetdokumentation Deutscher Präventionstag, 2005
  • Anja Meyer / Erich Marks: Qualitätsorientierung in der Kriminalprävention, in: Britta Bannenberg / Marc Coester / Erich Marks (Hrsg.): Kommunale Kriminalprävention – Ausgewählte Beiträge des 9. Deutschen Präventionstages (17. und 18. Mai 2004 in Stuttgart), Mönchengladbach 2005, 221 – 229
  • Erich Marks: Starke Jugend - Starke Zukunft, zur Eröffnung des 12. Deutschen Präventionstages, in: Kerner / Marks: Internetdokumentation Deutscher Präventionstag, 2007
  • Hans-Jürgen Kerner: Gefährliche Straftäter nach der Entlassung – Perspektiven und Forderungen. In: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (Hrsg.): Betreuung und Kontrolle von gefährlichen Straftätern. Prävention von Rückfällen. Köln: Eigenverlag DBH 2008, S. 35-49. (DBH-Materialien, Nr. 61).
  • Erich Marks / Wiebke Steffen (Hrsg.): Starke Jugend - Starke Zukunft. Ausgewählte Beiträge des 12. Deutschen Präventionstages (18.-19. Juni 2007, Wiesbaden), Mönchengladbach 2008
  • Erich Marks: 20 Jahre Deutsche Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS); in: BewHi 3/2009, 268-275
  • Erich Marks / Peter Reckling: 30 Jahre Einsatz für den DBH-Fachverband - Danke lieber Herr Kerner!;in: BewHi 3/2009, 318-320
  • Erich Marks: "Lieber'n bissken mehr, aber dafür wat Jutet": zur Eröffnung des 15. Deutschen Präventionstages 2010; in: Kerner/Marks: Internetdokumentation Deutscher Präventionstag 2010.
  • Erich Marks: Das Internationale Zentrum für Kriminalprävention ICPC; in: Kerner/Marks: Internetdokumentation Deutscher Präventionstag 2011
  • Erich Marks / Martin Schairer: Neues Deutsch-Europäisches Forum für urbane Sicherheit (DEFUS): in: Kerner/Marks: Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages, 2011
  • Hans-Jürgen Kerner: Zehn Jahre Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK). Gratulationsworte eines Wegbegleiters, unter Rückblick auf die historische Entwicklung von Prävention in Gesetzgebung und Praxis. In: DFK (Hrsg.): Jahresbericht 2011der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention. [Rückblick 10 Jahre DFK]. Berlin: Eigenverlag DFK-Geschäftsstelle 2012, S. 28-44. (Anhang III).
  • Erich Marks: Der Deutsche Präventionstag – eine Zwischenbilanz 1993 – 2013; in: Boers/Feltes/Kinzig/Sherman/Streng/Trüg (Hrsg.): Kriminologie-Kriminalpolitik-Strafrecht. Festschrift für Hans-Jürgen Kerner zum 70. Geburtstag, Tübingen 2013, 127-142
  • Erich Marks/Wiebke Steffen: Mehr Prävention - weniger Opfer; in: Kriminalistik 6/2013, 363-368
  • Erich Marks: Prävention braucht Praxis, Politik und Wissenschaft und neue konzertierte und systematische Initiativen. zur Eröffnung des 19. Deutschen Präventionstages am 12. Mai 2014 in Karlsruhe; in: Kerner/Marks (Hrsg.) Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages, 2014
  • Hans-Jürgen Kerner: Entwicklung der Kriminalprävention in Deutschland. In: Maria Walsh, Benjamin Pniewski, Marcus Kober, Andreas Armborst (Hrsg.). Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland. Ein Leitfaden für Politik und Praxis. Heidelberg u.a.: Springer 2018, S. 21-36.
  • Erich Marks: Angesichts der zunehmenden Komplexität von Krisen „muss die Prävention im Mittelpunkt unseres Handelns stehen" - zur Eröffnung des 23. Deutschen Präventionstages in Dresden; in: Kerner, Hans-Jürgen u. Marks, Erich (Hrsg.), Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages. Hannover 2018.
  • Hans-Jürgen Kerner: Kommunale Kriminalprävention: Theorie- und Forschungsskizze in praktischer Absicht. In: Rita Haverkamp und Franca Langlet (Hrsg.): Auf den Spuren der Kommunalen Kriminalprävention in Deutschland. Symposium am 11. Februar 2020. Tübingen: TOBIAS-lib Universitätsbibliothek Tübingen 2020, 5-13 [Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie, Band 44].
  • Erich Marks: Die Entwicklung der kommunalen Kriminalprävention in Deutschland – aus der Praxis; in: Rita Haverkamp/Franca Langlet (Hrsg.): Auf den Spuren der Kommunalen Kriminalprävention in Deutschland: Anfänge - Etablierung - Perspektiven in Wissenschaft und Praxis, Tübingen 2020, 15-28

 

1 Auf einen Fußnotenapparat und andere Elemente, die bei einem genuin wissenschaftlichen Beitrag üblich wären, wird bewusst verzichtet. Für Interessenten sei auf die PDF-Versionen meiner Vita und meines Schriftenverzeichnisses verwiesen (zugänglich auf der Homepage des Tübinger Instituts für Kriminologie bzw. der Juristischen Fakultät).