Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

An ihrem Stand im Brückenfoyer informiert die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) über ihre Aufgaben sowie über die Initiative SCHAU HIN!

Die BPjM hat den gesetzlichen Auftrag, über die Jugendgefährdung von Medien zu entscheiden und diese gegebenenfalls in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen. Diese indizierten Medien unterliegen sodann bestimmten Vertriebs- und Werbebeschränkungen und dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.

Aufgabe des medienpädagogischen Bereichs der BPjM ist es, zielgruppenorientiert über die jugendgefährdenden Inhalte zu informieren, die Gegenstand der Arbeit der Bundesprüfstelle sind, um so die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Vor dem Hintergrund eines ständig wachsenden Angebots neuer Medien, einer damit verbundenen Zunahme problematischer Medieninhalte und Mediennutzung durch Kinder und Jugendliche, ist diese zielgruppenorientierte Information, Aufklärung und Sensibilisierung durch die BPjM unverzichtbar. Maßnahmen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes können in der Gesellschaft nur dann die beabsichtigte Wirkung entfalten, wenn ihr Zweck allgemein bekannt, akzeptiert und entsprechend umgesetzt wird.

Angebote der BPjM sind:
- Servicetelefon 0228/37 66 31
- www.bundespruefstelle.de
- Publikationen
- Vorträge
Anschrift:
Rochusstr. 10
53123 Bonn
in Nordrhein-Westfalen
Telefon:
0228-9621030
Fax:
0228-379014

In der Onlinedokumentation

Infostand, 17. DPT
Infostand, 16. DPT
Infostand, 15. DPT
Infostand, 13. DPT