29.10.2020

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (183)

Weitere News
zu dem Thema

  • "Jeder Einzelfall wird konsequent aufgeklärt und rigoros verfolgt!"
    "Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 06.10.2020 den Lagebericht "Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden" vorgestellt. Dieser gibt erstmalig einen bundesweiten Überblick über Verdachtsfälle und bestätigte Fälle. Mitgewirkt haben alle Sicherheitsbehörden des Bundes, alle Landesämter für Verfassungsschutz und über diese auch die Landeskriminalämter und Landespolizeibehörden. Die Sicherheitsbehörden der Länder mit insgesamt rd. 276.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leiteten im Erhebungszeitraum (1. Januar 2017 bis 31. März 2020) Ermittlungen in insgesamt 319 Verdachtsfällen ein. Die Bundessicherheitsbehörden mit insgesamt rd. 109.000 Mitarbeitern meldeten für den gleichen Zeitraum 58 Verdachtsfälle. Der Militärische Abschirmdienst meldet für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung mit rund 260.000 militärischen und zivilen Angehörigen 1.064 Verdachtsfälle. Die Verdachtsfallzahlen für den Geschäftsbereich des BMVg sind allerdings aufgrund abweichender Definition eines Verdachtsfalls nicht direkt vergleichbar. Auf Grundlage der den Verfassungsschutzbehörden vorliegenden Erkenntnisse wurden 34 Fälle von Angehörigen einer Sicherheitsbehörde weiterführend untersucht, bei denen verdichtete Anhaltspunkte für Rechtsextremismus vorliegen. 22 der 34 erkannten Rechtsextremisten sind in Polizeibehörden tätig, elf weitere in der Bundeswehr. Ein Rechtsextremist ist im Bereich der Zollbehörden zu verorten."
     
  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
    • Phänomenübergreifendes Hinweistelefon
      (hib/STO) Kontaktaufnahmen über das phänomenübergreifende Hinweistelefon des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/22885) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22402). Wie daraus hervorgeht, wurden in der Zeit von der Einrichtung des phänomenübergreifenden Hinweistelefons am 18. März bis zum Stichtag 1. September 2020 insgesamt 819 Hinweise an die Phänomenbereiche "Rechtsextremismus/-terrorismus" oder "Reichsbürger und Selbstverwalter" weitergeleitet. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. September 2020 erfolgten den Angaben zufolge 153 Kontaktaufnahmen über das Hinweistelefon "islamistischer Terrorismus" beziehungsweise zum Phänomenbereich islamistischer Terrorismus. Im Phänomenbereich Ausländerextremismus gab es im Zeitraum vom 18. März bis 1. September laut Vorlage insgesamt acht Hinweise und im Phänomenbereich Linksextremismus gab insgesamt 26 Hinweisen.

    • Paramilitärische Ausbildung von Rechtsextremisten
      (hib/STO) Um eine "paramilitärische Ausbildung deutscher Rechtsextremisten im Ausland" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23554). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wo im europäischen und außereuropäischen Ausland sich nach Kenntnis der Bundesregierung Trainingsbasen oder Standorte befanden oder befinden, "in denen deutsche Rechtsextremisten, rechtsextremistische Gruppierungen oder Vereinigungen geschult, an Waffen trainiert beziehungsweise paramilitärisch ausgebildet werden". Auch will sie unter anderem wissen, ob die Zusammenarbeit zwischen deutschen Rechtsextremisten und Rechtsextremisten aus anderen Ländern seit 2014 "grundsätzlich eine steigende, gleichbleibende oder sinkende Tendenz" aufweist.

    • Politisch rechts motivierte Straftaten
      (hib/STO) In Deutschland sind im August dieses Jahres 39 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23441) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22986) hervor. Danach wurden vorläufigen Zahlen zufolge für August 2020 insgesamt 970 solcher Straftaten gemeldet, darunter 57 Gewalttaten. Die Zahl der zu diesen Delikten ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 521. 14 Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden zwei Haftbefehle erlassen.

    • Drohbriefe sogenannter Revolutionärer Aktionszellen (RAZ)
      (hib/STO) Um eine "Drohbriefserie sogenannter Revolutionärer Aktionszellen" (RAZ) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/23239) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22792). Darin verwies die Fraktion auf einen Medienbericht, dem zufolge der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof schon längere Zeit gegen eine Gruppierung ermittele, die sich Revolutionäre Aktionszellen (RAZ) nennt und unter anderem Drohbriefe mit Patronenhülsen unter anderem an eine Reihe von Politikern geschickt haben soll. Laut Presseinformationen solle sich die RAZ auch dazu bekannt haben, Brandsatz-Bestandteile vor die Villa eines Fleischunternehmers gelegt und Brandsätze am Sitz der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg abgelegt und entzündet zu haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lässt die aktuelle Entwicklung vom Versand von Drohschreiben hin zum Ablegen von Brandsätzen in nunmehr zwei Fällen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Bundes vermuten, dass weitere gleichgeartete Aktionen der Gruppierung folgen werden. Im Falle weiterer Brandstiftungen seien Sachschäden sowie die potentielle Gefährdung von Personen grundsätzlich nicht auszuschließen. Über die Qualität etwaiger weiterer Aktionen könne derzeit jedoch "nur spekuliert werden, zumal die bisherigen beiden Tatausführungen nicht auf Professionalität hindeuteten". Wenngleich im zeitlichen Verlauf ein "qualitativer Anstieg der Taten" feststellbar sei, erachteten die Sicherheitsbehörden des Bundes weiterhin den Aufbau einer Drohkulisse als vorrangig. "Eine konkrete Gefährdung der Adressaten der Drohschreiben ist nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden aktuell unwahrscheinlich", heißt es in der Antwort weiter. Die Anwendung gezielter Gewalt gegen Personen durch die sogenannten "Revolutionären AktionsZellen (RAZ) beziehungsweise MIlitantE ZellE" sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Bislang erscheine der von den Tätern kommunizierte Verzicht auf gezielte Gewalt gegen Personen - auch vor dem Hintergrund der bisherigen Ziel- und Tatauswahl - glaubwürdig.

    • Befugnisse nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
      (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der "Evaluationsbericht nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen" (19/23350) vor. Danach veranlasste die durch die Anschläge des 11. September 2001 entstandene neue Sicherheitslage den Bundestag "zu insgesamt drei großen Novellierungen des Rechts der Nachrichtendienste in den Jahren 2002, 2007 und 2011". Im Dezember 2015 sei dann vom Parlament das genannte "Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen" verabschiedet worden, das eine erneute Befristung und Evaluation der Befugnisse zur Auskunftseinholung unter anderem bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Telekommunikationsdiensten und Telediensten sowie der Vorschriften zur Einführung des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes vorsah. Sofern der Bundestag diese Bestimmungen nicht verlängert, "wird am 10. Januar 2021 die Rechtslage vom 31. Dezember 2001 wiederhergestellt". Der Unterrichtung zufolge wird die Bestandsdatenabfrage als wichtige Maßnahme angesehen, etwa um Facebook-Konten, auf denen IS-Flaggen zu sehen waren, zu überprüfen. Der Anstieg der Bestandsdatenabfragen lasse "keinen Schluss auf eine gleichsam flächenmäßige, den Rahmen der Angemessenheit verlassende Nutzung zu, da sich insoweit das Nutzungsverhalten der Betroffenen und die allgemeine Sicherheitslage entscheidend verändert, aber auch die Abläufe des Anordnungsverfahrens im Bundesamt für Verfassungsschutz sich eingespielt haben", heißt es in der Vorlage weiter. Die "besonderen Auskunftsverlangen" seien nach Einschätzung der Nachrichtendienste "ein wichtiges und wertvolles Instrument für die nachrichtendienstliche Arbeit". Anhaltspunkte, die die Geeignetheit oder Erforderlichkeit der Maßnahmen in Frage stellen, ergeben sich laut Vorlage aus der empirischen Erhebung nicht. Auch wenn die Zahl der Bestandsdatenabfragen bei Telediensteanbietern erheblich gestiegen sei, bewege sich "die Zahl mit etwa 20 Anordnungen pro Monat deutlich unterhalb eines flächendeckenden Niveaus". Wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht, ist der sogenannte IMSI-Catcher zur Ermittlung von Mobilfunkdaten aus Sicht der Nachrichtendienste "ein sinnvolles und nützliches Instrument der Informationsgewinnung, mit dem gezielt Nummern erfasst werden können, um damit zusätzliche G 10-Maßnahmen vorzubereiten". Die aus der empirischen Erhebung ermittelte Anwendungspraxis enthalte keine Anhaltspunkte, dass der Einsatz des IMSI-Catchers ungeeignet zur Erreichung des Schutzes hochrangiger verfassungsrechtlicher Güter war. Die Möglichkeit, Personen beziehungsweise Sachen im Schengener Informationssystem II (SIS II) auszuschreiben, stellt den Angaben zufolge aus Sicht der Nachrichtendienste ein wichtiges Instrument für die Erstellung von Reiseprofilen dar. Wie die Autoren weiter ausführen, "können die durchgeführten Ausschreibungen nicht als ungeeignet zur Erreichung der mit ihnen verfolgten Ziele angesehen werden". Ein milderes Mittel, diese Ziele gleich wirksam zu erreichen, sei insbesondere für die Gewinnung von Informationen aus dem europäischen Ausland nicht erkennbar. Die empirische Erhebung lasse eine unverhältnismäßige Handhabung nicht erkennen. "Allein die faktische Belastung der Betroffenen durch die Ausschreibung (indirekte Markierung für ausländische Nachrichtendienste) wirft einen möglichen Anpassungsbedarf auf", heißt es in der Unterrichtung weiter.

    • Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene
      (hib/STO) Über die Bedeutung von Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23365) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21993). Danach stellt Kampfsport innerhalb des gesamten rechtsextremistischen Spektrums ein organisationsübergreifendes und verbindendes Element dar. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, werden ihrer Kenntnis nach in zahlreichen partei- oder organisationsgebundenen Strukturen in örtlich/regional höchst unterschiedlicher Intensität Selbstverteidigung und Kampfsport betrieben. "Insbesondere junge Rechtsextremisten interessieren sich zunehmend für gemeinsame sportliche Aktivitäten (Kampfsport, aber auch Kraftsport und alpines Wandern)", heißt es in der Antwort weiter.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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