27.03.2021

Präventionspolitik (135)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

  • Dunkelfeld bei der Kriminalitätsbelastung
    (hib/STO) Das Dunkelfeld bei der Kriminalitätsbelastung der deutschen und der nicht-deutschen Wohnbevölkerung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27501) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26919). Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass die Neigung von Kriminalitätsopfern, Anzeige zu erstatten, höher ist, wenn der Täter in ihrer Wahrnehmung einer fremden ethnischen Gruppe angehört beziehungsweise einen Migrationshintergrund aufweist. Migranten würden im Falle der Begehung von Straftaten also eher angezeigt als Täter ohne Migrationshintergrund. Es sei daher wahrscheinlich, dass das Dunkelfeld bei durch Menschen mit Migrationshintergrund verübten Straftaten einen geringeren Umfang hat als das der von Einheimischen verübten Delikte - zumindest bei den Straftaten, bei denen das Dunkelfeld vom Anzeigeverhalten der Opfer abhängig ist. Anders verhalten könnte es sich der Vorlage zufolge bei den sogenannten opferlosen Delikten wie etwa illegalen ökonomischen Aktivitäten im Bereich der Drogenkriminalität oder gegen die Allgemeinheit gerichteten Straftaten. "Die vorliegenden Erkenntnisse beziehen sich auf das Anzeigeverhalten gegenüber Personen mit (wahrgenommenem) Migrationshintergrund, der nicht zwangsläufig mit dem Status als Ausländer verbunden ist (viele Personen mit Migrationshintergrund besitzen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit), der den Opfern von Straftaten in den meisten Fällen nicht bekannt sein dürfte", heißt es in der Antwort weiter. Insofern Ausländer eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund darstellen, sei jedoch davon auszugehen, "dass der Befund eines erhöhten Anzeigerisikos bei Begehung einer Straftat auf sie übertragbar ist und der Anteil der nicht-angezeigten Delikte, die von Ausländern begangen wurden, geringer ist als der entsprechende Anteil an den von Deutschen begangenen Straftaten", führt die Bundesregierung aus. Insofern sei die Problematik eines differenziellen Dunkelfeldes beim Vergleich der Kriminalitätsbelastung der deutschen Wohnbevölkerung mit derjenigen der nicht-deutschen Wohnbevölkerung in Rechnung zu stellen.

  • Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
    (hib/STO) Um eine von der Innenministerkonferenz (IMK) erbetene Prüfung durch das Bundesinnenministerium (BMI), "ob durch Rechtsänderungen dem illegalen Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen besser begegnet werden kann", geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/27417) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26989). Danach wird das BMI bei der erbetenen Prüfung zu möglichen Rechtsänderungen die fachliche Expertise des Bundeskriminalamts (BKA) einbeziehen. Dabei wird laut Vorlage insbesondere eine Bewertung des BKA zu der Frage, welche Rolle Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen im aktuellen Kriminalitätsgeschehen der Bundesrepublik spielen, Berücksichtigung finden.

  • Grauer Pflegemarkt mit häuslichen Betreuern
    (hib/PK) Von den rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen werden nach Angaben der Bundesregierung etwa drei Viertel zu Hause versorgt. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums nutzten 2018 rund 100.000 Haushalte mit Pflegebedürftigen das Angebot von im Haushalt wohnenden Betreuern, sogenannten Live-Ins, heißt es in der Antwort (19/27415) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26836) der Linksfraktion. Diese Form der häuslichen Betreuung sei keine direkte Leistung der Pflegeversicherung. Detaillierte Zahlen zu den Live-Ins gebe es nicht. Die Zahl der Vermittlungsagenturen lasse auf eine entsprechende Nachfrage schließen. Die Branche sei in Deutschland gesetzlich nicht reguliert, weshalb auch von einem "grauen Pflegemarkt" gesprochen werde. Die für solche Angebote auch übliche Bezeichnung "24-Stunden-Pflege" sei doppelt irreführend, weil das Personal in der Regel weder über eine fachpflegerische Ausbildung verfüge, noch rund um die Uhr im Einsatz sei. Es handele sich nicht um Pflegekräfte, sondern um Betreuer, schreibt die Regierung.

  • Schutz von Gerichtsvollziehern vor Gewalt
    (hib/MWO) Gerichtsvollzieher sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Die Bundesregierung hat deshalb nun den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG) vorgelegt (19/27636). Hintergrund ist der Vorlage zufolge unter anderem, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich - zum Teil sogar tödlich - verletzt wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen haben, Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert waren. Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, bei der Polizei Auskunft darüber einzuholen, ob nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. Gegebenenfalls sollen sie um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen können. Zudem soll eine Grundlage dafür geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, auch ohne vorheriges Auskunftsersuchen um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen. Über die Überweisung des Entwurfs in den Rechtsausschuss stimmt der Bundestag am 25. März 2021 ohne Aussprache ab.

  • Weniger Schwarzarbeit-Kontrollen 2020
    (hib/AB) Der Zoll hat 2020 wegen der Corona-Pandemie weniger Betriebe auf Schwarzarbeit kontrolliert als im Jahr zuvor. Dennoch lag die festgestellte Schadenssumme höher. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/27418) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne (19/26337) hervor. So sank die Zahl der Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des Zolls von 54.733 im Jahr 2019 auf 44.702 im vergangenen Jahr. Gründe für die Abnahme seien der erhöhte Aufwand zum Schutz der Beschäftigten und Personalausfälle wegen Quarantänemaßnahmen, gibt die Bundesregierung an. Die dabei festgestellte Schadenssumme lag mit 816 Millionen Euro um acht Prozent höher als im Jahr 2019 (755,4 Millionen Euro). Sie setzt sich vor allem zusammen aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und nicht gezahlten Mindestlöhnen.

  • Experten streiten über neues Bundespolizeigesetz
    (hib/WID) Der Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Neufassung des Bundespolizeigesetzes findet bei Vertretern von Sicherheitsbehörden und Sachverständigen aus der Zivilgesellschaft gegensätzliche Bewertungen. Dies zeigte am 22.03.2021 eine Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat. Juristische Experten und ein Sprecher der Internetwirtschaft warnten vor einer völlig unverhältnismäßigen Überdehnung der bundespolizeilichen Befugnisse und vor Eingriffen in die Rechte von Bürgern und Unternehmen. Wortführer der Polizei selbst begrüßten den Entwurf im Grundsatz und bemängelten allein, dass er stellenweise aus ihrer Sicht nicht weit genug gehe. Mit ihrem Gesetzesvorhaben (19/26541) wollen die Fraktionen von Union und SPD die Bundespolizei unter anderem mit neuen Befugnissen zur Gefahrenabwehr auch durch erweiterte Eingriffsmöglichkeiten im digitalen Raum sowie mit einer eigenen Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss ausstatten.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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