22.03.2021

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (197)

Weitere News
zu dem Thema

  • Erkenntnisse aus Forschung und Beratungspraxis im Phänomenbereich islamistischer Extremismus
    Kooperationsfachtag der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx) und des BAMF am 13.04.2021 zwischen 10:00 und 15:00 Uhr.
  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
    • Rechtsextremistische Musikveranstaltungen
      (hib/STO) Im vierten Quartal 2020 haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zehn rechtsextremistische Liederabende und fünf Konzerte stattgefunden. Ferner fanden im Bundesgebiet von Oktober bis Dezember vergangenen Jahres sechs "sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen" statt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/27077) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26618) hervorgeht. Danach wurden die fünf Konzerte von insgesamt 590 Personen besucht, neun der zehn Liederabende von insgesamt 318 Personen und die sechs "sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen" von insgesamt 445 Personen. Zu einem Liederabend liegen den Angaben zufolge keine Besucherzahlen vor.

    • Gesetzentwurf zu Feindeslisten in Abstimmung
      (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 1. Februar 2021 einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten" vorgelegt, der zurzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27106) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26696). Die Länder- und Verbändebeteiligung im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsverfahrens dauere an. Der Gesetzentwurf sei auf der Homepage des BMJV abrufbar. Der Referentenentwurf geht der Antwort zufolge von folgender Definition aus: Unter "Feindeslisten" sind Sammlungen von Daten, vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos, von Personen zu verstehen, die - vorwiegend im Internet - veröffentlicht und zum Teil mit ausdrücklichen oder subtilen Drohungen oder Hinweisen verbunden werden, wie beispielsweise, die Person könne "ja mal Besuch bekommen" oder "gegen so jemanden müsse man mal etwas unternehmen". Auch Einzelpersonen können von einer solchen Datenveröffentlichung betroffen sein (sogenanntes Outing). Mit Stand 4. Januar 2021 seien dem Bundeskriminalamt aus den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität 24 solcher Sammlungen mit entsprechender Relevanz bekannt geworden. Davon seien 20 im Internet abrufbar beziehungsweise abrufbar gewesen. Vornehmlich handele es sich um Informationssammlungen aus allgemein zugänglichen Quellen. Nach den bisherigen polizeilichen Erkenntnissen richteten sich Listen mit personenbezogenen Daten gegen politisch und gesellschaftlich engagierte Personen und Organisationen. In der Antwort werden die Internetseiten genannt, auf denen sich die 20 Sammlungen befinden beziehungsweise befanden. Wie es weiter heißt, ist die Einschätzung des Bedrohungspotenzials einer sogenannten Feindesliste von den Umständen jedes Einzelfalles abhängig. Als Kriterien kämen unter anderem die in der Begründung des Referentenentwurfs des BMJV aufgeführten Beispiele für die Art und Weise einer strafbaren Verbreitung personenbezogener Daten in Betracht.

    • Terrorismusverfahren der Bundesanwaltschaft
      (hib/MWO) Auskunft über Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen Staatsschutzdelikten im Jahr 2020 gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/27104) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26695). Wie aus der Antwort hervorgeht, hat der GBA im Jahr 2020 168 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus, 372 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, 149 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum sogenannten Islamischen Staat, zehn Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsterrorismus in Deutschland, ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen Rechtsterrorismus, vier Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksterrorismus/-extremismus in Deutschland und drei Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen Linksterrorismus eingeleitet. Weitere Verfahren seien von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen worden. Zu Staatsschutzdelikten zählt der Antwort zufolge unter anderem die Mitgliedschaft in einer inländischen oder ausländischen terroristischen Vereinigung. Zudem könne der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) nach Vorgabe des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) unter bestimmten Voraussetzungen die Verfolgung von weiteren staatschutzrelevanten Straftaten an sich ziehen. Dazu gehöre beispielsweise die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die einschlägige Befugnisnorm des GVG werde bei der Einleitung oder Übernahme eines Ermittlungsverfahrens allerdings nicht in den elektronisch geführten Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts erfasst. Zu den diesbezüglichen Fragen könne daher nicht Stellung genommen werden.

    • Rechtsextreme Chatgruppe von Bundeswehrsoldaten
      (hib/AW) Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht kein Zusammenhang zwischen den Brandanschlägen auf Gastronomiebetriebe in Neustadt am Rübenberge zwischen 2009 und 2020 und einer rechtsextremen Chatgruppe von Bundeswehrsoldaten, die Ende 2020 enttarnt wurde. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26667) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/26039) mit. Von der Chatgruppe, in der ein Austausch gewaltverherrlichender, pornografischer, antisemitischer und rechtsextremistischer Themen durch die Soldaten stattgefunden habe, habe der Militärische Abschirmdienst (MAD) im Oktober 2020 durch das Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bundeswehr Kenntnis erlangt und anschließend unverzüglich die Ermittlungen aufgenommen. Im Rahmen der Ermittlungen seien Stuben und private Kraftfahrzeuge durchsucht und Mobilfunktelefone beschlagnahmt worden. Deren forensische Auswertung habe ergeben, dass die Chatgruppe insgesamt 24 Personen umfasste. Die Auswertung dauere noch an.

    • Rechtsextremistische Siedlungsbestrebungen
      (hib/STO) Über "rechtsextremistische Siedlungsbestrebungen" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26639). Danach werden Gruppierungen unter dem Terminus "rechtsextremistische Siedlungsbestrebungen" zusammengefasst, wenn Akteure aus dem rechtsextremistischen Spektrum gezielt versuchen, "Rückzugsräume zu schaffen, indem geographische Gebiete durch Zuzug und/oder ideologische/kulturelle Prägung vereinnahmt werden". Da rechtsextremistische Siedlungsbestrebungen meist durch eine völkische "Blut-und-Boden-Ideologie" geprägt seien, wird in der öffentlichen Berichterstattung oft von "Völkischen Siedlern" gesprochen. Überlegungen, Rückzugsräume ausschließlich für ethnisch Deutsche in ländlichen Regionen zu generieren, gebe es seit mehreren Jahrzehnten innerhalb der rechtsextremistischen Szene, schreibt die Bundesregierung weiter. In den 1990er Jahren sei beispielsweise das Konzept der "national befreiten Zonen" propagiert worden. Seinem ursprünglichen Gehalt nach sei es zunächst um die Etablierung einer "Gegenmacht" und um die Schaffung von "Frei-räumen" gegangen, "in denen Rechtsextremisten faktisch die Macht ausüben sollten". Die mit dem Motto "Wir sind drinnen, der Staat bleibt draußen" intendierte Aufhebung des staatlichen Gewaltmonopols habe es in der Praxis aber weder auf dem Gebiet der alten noch der neuen Bundesländer gegeben. Während das Konzept der "national befreiten Zonen" den Angaben zufolge nicht aktiv zu Siedlungsbestrebungen aufrief, stellten andere Protagonisten solche Ansiedlungspläne in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen. Einzelne Neonazis propagierten laut Vorlage unter anderem die Gründung oder Besiedelung so genannter Wehrdörfer, in denen sich Gleichgesinnte ansiedeln und nötigenfalls bewaffnet gegen Feinde verteidigen sollten. Immer wieder werben rechtsextremistische Gruppierungen und Publikationen für gezielte Sammelansiedlungen, wie es in der Antwort weiter heißt. Aktuell bekannt seien hier von Neonazis initiierte Kampagnen wie die "Initiative Zusammenrücken", die die Ansiedlung autochthoner Deutscher in den ostdeutschen Bundesländern bewerbe. Hierdurch werde sich erhofft, einem vermeintlich stetig anwachsenden "ethnisch-kulturellen und religiösen Konfliktpotential" begegnen zu können. In der "Initiative Zusammenrücken" wirkten Angehörige unterschiedlicher rechtsextremistischer Gruppierungen und Parteien wie der NPD und "Der III. Weg" sowie Einzelaktivisten organisationsübergreifend zusammen. Ein ähnliches Theoriekonzept hat der Bundesregierung zufolge die rechtsextremistische Organisation "Nova Europa Society e.V.". Die Gruppierung vertrete die Idee eines so genannten Ethnostaates außerhalb von Mitteleuropa, "in dem sich die vermeintlich durch Migration verdrängten weißen Europäer neu organisieren sollen, um so ihre ethnische und kulturelle Identität in die Zukunft retten können". Wie die Bundesregierung ferner ausführt, werden von ihr rechtsextremistische Siedlungsbestrebungen aufmerksam beobachtet. Insbesondere in den nord- und ostdeutschen Bundesländern seien ihr Siedlungsschwerpunkte von Rechtsextremisten bekannt.

    • Ehemalige Bundeswehrsoldaten im Kampf gegen IS
      (hib/AHE) Deutsche Sicherheits- und Militärfirmen in Krisengebieten sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27149) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26737). Darin verweist die Bundesregierung auf eine Antwort aus dem Jahr 2019 (19/11947), nach der unter den nach Syrien oder in den Irak ausgereisten Personen aus Deutschland kein aktiver Bundeswehrsoldat gewesen sei. Es seien von deutschen Sicherheitsbehörden allerdings 59 Personen identifiziert worden, die in Deutschland Wehrdienst geleistet haben. Elf dieser Personen seien in die Region ausgereist, um dort an Kampfhandlungen gegen den "Islamischen Staat" (IS) teilzunehmen oder den dortigen Widerstand gegen den IS in sonstiger Weise zu unterstützen. Wie die Bundesregierung jetzt schreibt, liegen ihr hierzu keine weiteren oder neuen Erkenntnisse vor.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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