12.06.2021

Präventionspolitik (146)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Angriffe auf Parteirepräsentanten im ersten Quartal 2021
    (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30001) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29554). Danach wurden für das erste Quartal dieses Jahres mit Stand vom 12. Mai 421 Straftaten mit dem Angriffsziel "Parteirepräsentant/Parteimitglied" gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der CDU in 133 Fällen betroffen, Vertreter der AfD in 110 Fällen und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 81 Fällen. In 70 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der SPD betroffen, in 22 Fällen Vertreter der CSU, in 18 Fällen Vertreter der FDP und in 15 Fällen Vertreter der Linken. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres 87 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel "Parteigebäude/Parteieinrichtung" zugeordnet werden. Davon waren laut Bundesregierung in 26 Fällen die AfD betroffen, in jeweils 17 Fällen die CDU und die SPD sowie in 15 Fällen Die Linke, während auf die Grünen sieben Fälle und auf die CSU zwei Fälle entfielen und bei der FDP kein Fall registriert wurde. Da bei den Angriffszielen "Parteigebäude/Parteieinrichtung" und "Parteirepräsentant/Parteimitglied" Mehrfachnennungen möglich sind, ist ein Aufsummieren laut Bundesregierung "nicht sachgerecht". Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Fallzahlen vorläufigen Charakter haben und durch Nach- beziehungsweise Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind.

  • Regulierung der Werbung für Lebensmittel
    (hib/EIS) Die neu angepassten Verhaltensregeln des Deutschen Werberates sollen Kinder vor Lebensmittelwerbung für ungesunde Produkte besser schützen. Dazu wurde der Schutzkreis der Kinder von vormals "unter 12 Jahre" auf "unter 14 Jahre" angehoben. Damit entsprächen die Verhaltensregeln den Regelungen in dem kürzlich novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Bundesländer, heißt es in einer Antwort (19/29952) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29538) der AfD-Fraktion. Außerdem werde die Bewerbung von besonders zucker-, fett- und salzhaltigen Lebensmitteln stark eingeschränkt. Positive Ernährungseigenschaften dieser Lebensmittel dürfen zum Beispiel im Umfeld von Kindersendungen nicht mehr hervorgehoben werden. Davon sei zudem nicht mehr nur die Fernsehwerbung, sondern auch die stark an Bedeutung gewinnende Internetwerbung erfasst. Die neuen Verhaltensregeln gingen damit über die europäischen Vorgaben hinaus, indem sie die Werbung nicht nur im Rahmen ihres Ausstrahlungskontextes, sondern zusätzlich kontextunabhängig aufgrund des in der Werbung gewählten Adressatenkreises beschränkten. So müssen sich zum Beispiel ab dem 1. Juni 2021 auch Influencer in Sozialen Netzwerken wie "TikTok" und "Youtube" an die geänderten Verhaltensregeln halten.

  • Bundesrats-Stellungnahme zur Novelle des Waffengesetzes
    (hib/STO) Als Unterrichtung (19/30234) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen" (19/29487) vor. Mit den angestrebten Neuregelungen will die Bundesregierung die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Waffenbesitzern weiter ausdehnen. So sollen nach ihrem Gesetzentwurf die Waffenbehörden bei dieser Überprüfung künftig von mehr Ämtern als bisher relevante Kenntnisse abfragen. Der Bundesrat plädiert unter anderem für die Einfügung eines neuen Paragrafen zur "Mitteilungspflicht der Waffenbehörden an die Jagdbehörden". Danach soll die Waffenbehörde die zuständige Jagdbehörde unverzüglich informieren, wenn sie feststellt, dass ein Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung nicht mehr besitzt. Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass ein Jagdschein bereits zum Umgang mit Waffen berechtige. Daher müsse die Jagdbehörde zwingend Kenntnis davon bekommen, wenn die Zuverlässigkeit oder Eignung nach dem Waffengesetz nicht mehr gegeben ist. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung diesem Vorschlag ebenso zu wie einigen anderen Änderungswünschen des Bundesrates, während sie andere ablehnt oder im weiteren Verfahren prüfen will.

  • Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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