Elektronische Aufenthaltsüberwachung - ein Instrument der Führungsaufsicht

Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
Dr. Helmut Seitz
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Führungsaufsicht ist ein Instrument, das eine Betreuung und Kontrolle gefährdeter Straftäter nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug gewährleisten soll. Sie vereinigt präventive und repressive Elemente. Dem Verurteilten können u.a. aufenthalts- und verhaltensbezogene Weisungen erteilt werden, die ihn von neuen Straftaten abhalten und bei der Resozialisierung unterstützen sollen. Seit dem 1.1.2011 sieht das Strafgesetzbuch (§ 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB) die Möglichkeit einer strafbewehrten und von der Einwilligung des Verurteilten unabhängigen Weisung vor, die für eine elektronische Überwachung seines Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel bei sich zu führen und deren Funktionsfährigkeit nicht zu beeinträchtigen. Die so gewonnenen Aufenthaltsdaten dürfen zur Kontrolle der Einhaltung aufenthaltsbezogener Weisungen, für Zwecke der Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr genutzt werden. Damit soll dieses Instrument die Chance bieten, die Bevölkerung besser vor Straftaten zu schützen. Weil mit den registrierten Aufenthaltsdaten die Überführung als Täter im Falle einer neuen Straftat leichter möglich ist und ehemalige Straftäter abgeschreckt werden, Annäherungsverbote zu potentiellen Opfern zu missachten. Diese kriminalpräventive Zielsetzung soll anhand des laufenden Einführungsprojekts der Länder näher beleuchtet werden.
Auszug aus dem Buch
(Deutsch, PDF)

Zitation

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