08.05.2021

Präventionspolitik (141)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Gewaltprävention an Schulen
    (hib/ROL) Für die Bundesregierung ist eine Bedrohung oder Einschüchterung von Lehrkräften bei ihrer Arbeit nicht akzeptabel. Erst kürzlich haben sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung und die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration im Rahmen des 2. Bildungsdialogs von Bund und Ländern mit Lehrkräften, Wissenschaft, Bildungspraxis und Migrantenorganisationen zur Frage ausgetauscht, wie Schulen und Lehrkräfte dabei unterstützt werden können, mit Herausforderungen und Konflikten umzugehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28821) auf die Kleine Anfrage FDP-Fraktion (19/28195) zu Gewaltprävention an Schulen. Auch die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) habe sich 2018 mit der Frage der Prävention von Gewalt gegen Lehrkräfte befasst und mit Beschluss vom 6. Dezember 2018 eine entsprechende Maßnahmenübersicht erstellt, die auch Melde- und Unterstützungssysteme bei konkreten Vorfällen in den Ländern enthält. Die Bundesregierung betont, dass für Schulen nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig sind. Dies gelte auch für die Lehrkräfte an Schulen und deren Unterstützung bei Konflikten sowie für die Unterrichtsinhalte. Zur Teilfrage der Liberalen, ob es sich bei physischer und psychischer Gewalt gegenüber Lehrkräften um ein "Großstadtproblem" handelt, ist laut Bundesregierung keine abschließende Beurteilung seitens der Regierung möglich. Eine Betrachtung der Verteilung der Opfer "Lehrkräfte" nach den sogenannten Tatortgrößenklassen (Einwohnergrößenklasse) zeige, dass die Verteilung bezüglich der Delikte unterschiedlich sei. Der Antwort sind zahlreiche Anlagen beigefügt.

  • Knapp 7.500 Personen in der Datei Gewälttäter Sport
    (hib/STO) Mit Stand vom 8. April 2021 sind in der Datei "Gewalttäter Sport" laut Bundesregierung insgesamt 7.485 Personen gespeichert gewesen. Dabei handelte es sich um 7.426 Männer, 55 Frauen und vier sich nicht einem Geschlecht zuordnende Personen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/28886) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28208) weiter hervorgeht.

  • Wissenschaftliche Beratung in der Drogenpolitik
    (hib/PK) Die Bundesregierung legt nach eigenen Angaben großen Wert auf die externe wissenschaftliche Beratung in der Drogen- und Suchtpolitik. Entsprechend würden Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sowie des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) grundsätzlich erst nach der Anhörung des Sachverständigenausschusses geändert, heißt es in der Antwort (19/28451) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28102) der Linksfraktion. Der Ausschuss sei mit unabhängigen Experten besetzt. Darüber hinaus würden Fachkreise und Verbände im Rahmen der Gesetzgebung umfassend beteiligt. Zu Beginn der 19. Legislatur habe jedoch die damalige Drogenbeauftragte zugunsten eines flexibleren und anlassbezogenen Dialogs auf eine erneute Berufung des Drogen- und Suchtrates verzichtet.

  • Bericht über Leitlinien zur Krisenprävention vorgelegt
    (hib/AHE) Die Bundesregierung will im Rahmen der Krisenprävention Schwerpunkte auf die Wechselwirkung des Klimawandels mit den Fragen von Frieden und Sicherheit und auf die Corona-Pandemie und den zukünftigen Umgang mit Gesundheitsrisiken setzen. Das geht aus dem als Unterrichtung (19/28695) vorgelegten Bericht über die Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung mit dem Titel "Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern" hervor. Weitere Themen seien die EU als "immer relevanter werdende Akteurin in den Krisen der Welt" und der "weiterhin anspruchsvolle Brückenschlag zwischen Krisenfrüherkennung und Krisenprävention".

  • Erkenntnisse und Maßnahmen zu Fake News
    (hib/MWO) Auskunft über Erkenntnisse und Maßnahmen zu Fake News gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28633) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28051). Darin heißt es, "Fake News" bezeichneten im allgemeinen Sprachgebrauch absichtlich falsche Nachrichten, die eigens zum Zweck der viralen Verbreitung über das Internet und die sozialen Netzwerke produziert worden seien. Im offiziellen Sprachgebrauch bezeichne die Bundesregierung nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden, als Desinformation. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung verfolge bei der Bekämpfung von Desinformationen einen möglichst vielschichtigen und ganzheitlichen Ansatz. Durch Bildungs- und Aufklärungsarbeit solle die Medienkompetenz gestärkt werden. Durch die Förderung innovativer Projekte zur Schaffung von Resilienz und zur Bekämpfung von Desinformation werde außerdem die Zivilgesellschaft aktiv in die Prozesse eingebunden. Verwiesen wird zudem auf den Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, in dem auch die Thematik Hass im Netz behandelt werde. Schließlich bearbeiteten das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst systematisch Desinformation und Propaganda, die von staatlichen Stellen gesteuert werde, schreibt die Regierung weiter. Sie stimme mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Vera Jourová, überein, dass eine Löschpflicht in Bezug auf nicht strafbare Desinformation kein angemessenes Mittel zur Bekämpfung von Desinformation sei.

  • Erhebung offener Haftbefehle
    (hib/STO) Über die seit Ende 2012 durch das Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28923) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28326). Danach ermöglicht diese Erhebung es den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern, "eine weitere als relevant einzustufende Personengruppe anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren". Für den Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität erfolgt die Erhebung laut Vorlage bereits seit Ende 2011. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle könnten zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und seien demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es den Angaben zufolge, den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität haben oder wenn "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden" und ein offener Haftbefehl besteht.

  • Strafbarkeit krimineller Internet-Handelsplattformen
    (hib/MWO) Geteilter Meinung waren die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 03.05.2021, bei der es um eine weitere Änderung des Strafgesetzbuches ging. Die Experten waren sich uneinig, ob für die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet (19/28175) die Einführung eines neuen Strafbestands erforderlich ist. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung wurde der Entwurf von Praktikern begrüßt, während sich Strafrechtler überwiegend kritisch äußerten.

  • Rückverlagerung erkennungsdienstlicher Unterlagen
    (hib/STO) Über eine Rückverlagerung erkennungsdienstlicher Unterlagen vom Bundeskriminalamt an die Länder im Jahr 2018 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28805) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28285). Wie daraus hervorgeht, handelt es sich dabei um Datensätze von Straftätern aus dem polizeilichen Informationsverbund "Inpol" mit erkennungsdienstlichem Material, im Wesentlichen Fingerabdrücke und Lichtbilder. Diese Datensätze zur erkennungsdienstlichen Behandlung werden als E-Gruppen bezeichnet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Danach wurden bis zum Jahr 2018 "E-Gruppen, an denen der datenbesitzende Verbundteilnehmer seinen Besitz im Rahmen der Aussonderungsprüfung aufgab, durch das Bundeskriminalamt (BKA) übernommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Aufbewahrung der Daten durch das BKA vorlagen". Hierdurch sei die Möglichkeit der Nutzung durch andere Verbundteilnehmer erhalten worden, "die Daten zu den betroffenen Personen verarbeiteten, im Hinblick auf die E-Gruppe aber auf eine eigene Bestandsbildung verzichtet hatten". Zum 6. November 2018 erfolgte den Angaben zufolge eine Dezentralisierung der Speicherung von erkennungsdienstlichen Unterlagen durch Rückverlagerung an die Länder. Dadurch sei den Anforderungen an die Aussonderungsprüfung nach Paragraf 77 Absatz 3 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes Rechnung getragen worden.

  • Schaffung eines unabhängigen Zentrums Safe Sport gefordert
    (hib/HAU) Für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums "Safe Sport" setzt sich der Verein Athleten Deutschland ein. Während einer öffentlichen Anhörung der Sportausschusses am 05.05.2021 zum Thema "Physische, psychische oder sexualisierte Gewalt gegen Sportlerinnen und Sportler" sagte Maximilian Klein, Beauftragter für Internationale Sportpolitik und Organizing bei Athleten Deutschland, die Athleten bräuchten eine zentrale unabhängige Anlaufstelle. Von Gewalt betroffene Sportler würden die internen Ansprechpersonen der Verbände nicht als vertrauenswürdig ansehen, da sie als "Institution der Täter" wahrgenommen würden. Betroffene hätten Angst, das ihnen nicht geglaubt und nicht geholfen wird, und das die Hinweise nicht anonym bleiben, sagte Klein. Es seien in der Vergangenheit verbandsintern vielfach Hinweise auf Missbrauch gegeben worden, denen aber nicht gefolgt worden sei.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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