18.02.2023

Angriffe auf Parteirepräsentanten

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(hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5470) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5176). Danach wurden für das vergangene Jahr mit Stand vom 17. Januar 2023 insgesamt 1.398 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 399 Fällen betroffen, Vertreter der SPD in 386 Fällen und Vertreter der AfD in 321 Fällen.In 152 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der CDU betroffen, in 84 Fällen Vertreter der Linken, in 73 Fällen Vertreter der FDP und in 36 Fällen Vertreter der CSU.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im Jahr 2022 insgesamt 443 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren den Angaben zufolge in 122 Fällen die Grünen betroffen, in 104 Fällen die AfD, in 90 Fällen die SPD und in 59 Fällen Die Linke, während auf die CDU 30 Fälle, auf die FDP 18 Fälle und auf die CSU neun Fälle entfielen.

Da bei den Angriffszielen „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ Mehrfachnennungen möglich sind, ist ein Aufsummieren laut Bundesregierung „nicht sachgerecht“. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Fallzahlen vorläufigen Charakter haben und durch Nach- beziehungsweise Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind.

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