22.07.2023

Zuordnung von politisch motivierten Straftaten

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

(hib/STO) Um die Zuordnung von Straftaten der politisch motivierten Kriminalität geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/7594) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7460). Danach werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. 

Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten durch die Länder sogenannten „Themenfeldern“ zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ abgebildet, wie die Bundesregierung dazu ausführt. „Ist der Sachverhalt nicht unter den Phänomenbereichen PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- (bis zum 31. Dezember 2022 bezogen auf die Tatzeit: PMK -nicht zuzuordnen-) zu wählen“, heißt es in der Vorlage weiter.

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