18.06.2023

Menschenrechte in Deutschland auf dem Prüfstand

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(hib/SAS) Vor Beginn des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) hat die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Bündnis 90/Die Grünen), den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 14.06.2023 über dessen Ablauf sowie den anstehenden Rechenschaftsbericht der Bundesregierung informiert. Menschenrechtliche Herausforderungen sah Amtsberg insbesondere in den Bereichen Asyl, Armutsbekämpfung und Kinderrechte. Zudem bestehe Handlungsbedarf gegen Diskriminierung jeder Art. 

Ähnlich äußerte sich Beate Rudolf, die Amtsberg zu dem Termin im Ausschuss begleitet hatte: Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), das als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution ebenfalls einen Bericht über die menschenrechtliche Situation für das Überprüfungsverfahren vorzulegen hat, betonte zudem Herausforderungen Deutschlands bei der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus. Mehr getan werden müsse auch, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, so Rudolf. Der Bericht des DIMR für den Menschenrechtsrat lege darüber hinaus einen Fokus auf die Lage von Menschen mit Behinderungen, von Kindern, LGBTIQ-Personen und geflüchteten Asylbewerbern. 

Amtsberg betonte im Gespräch mit den Abgeordneten die Bedeutung des seit 2007 alle vier Jahre stattfinden Universal Periodic Rewiew (UPR) durch den VN-Menschenrechtsrat, dem sich alle VN-Mitgliedstaaten zu unterziehen hätten. Das UPR-Verfahren sei das einzige, das alle verpflichte, einen kritischen Blick auf die Menschenrechtslage im eigenen Land zu werfen, sagte Menschenrechtsbeauftragte und bekräftigte, die Bundesregierung nehme die Überprüfung ernst. Anspruch sei, aufrichtig und selbstkritisch Bilanz zu ziehen. Nur so könne Deutschland international glaubwürdig auftreten und Menschenrechtsverstöße kritisieren. 

In diesem Zusammenhang warb die Menschenrechtsbeauftragte um Begleitung des Verfahrens durch den Bundestag. Die Teilnahme einer Delegation des Menschenrechtsausschusses an der Anhörung in Genf im November sei ein wichtiges Signal, dass die Umsetzung von Menschenrechten gleichermaßen Anliegen von Regierung und Parlament ist, bekräftigte auch DIMR-Direktorin Rudolf.

In der Diskussion um die Schwerpunkte des bis Anfang August vorzulegenden Regierungsberichts betonte die SPD-Fraktion die Notwendigkeit, die oft kritisierte Polizeipraxis des „Racial Profilings“ in den Blick zu nehmen, bei der das äußere Erscheinungsbild einer Person, wie etwa die Hautfarbe, als Entscheidungsgrundlage für Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen herangezogen wird. 

Die Grünen-Fraktion erkundigte sich nach Fortschritten beim Zurückdrängen rassistischer und antiziganistischer Einstellungen, die Linksfraktion nach der geplanten Kindergrundsicherung zur Bekämpfung von Kinderarmut. Die FDP-Fraktion wollte erfahren, wie ein systematisches Monitoring von Maßnahmen aussehen könne, welche die Bundesregierung zur Rechtsextremismus-Bekämpfung in Reaktion auf frühere Empfehlungen durch VN-Mitgliedstaaten beschlossen habe.

Die Schwerpunktsetzung des DIMR-Berichts hinterfragte die CDU/CSU-Fraktion: Wie komme man dazu, politisch noch diskutierte Fragen wie etwa die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz als menschenrechtliche Kernforderung an Deutschland zu formulieren? Widerspruch kam auch von der AfD-Fraktion: Zwar äußere das DIMR Kritik an fehlenden Kinderrechten, schweige aber zu Lockdowns und Schulschließungen während der Coronapandemie.

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