01.07.2023

Rechtsextremistisch genutzte Immobilien

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(hib/STO) Immobilien der extremen Rechten sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/7217) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6688). Danach sind mit Stand vom 7. Februar dieses Jahres bundesweit 210 Objekte als rechtsextremistisch genutzte Immobilien einzustufen. 

Wie die Bundesregierung dazu erläutert, fanden bei der Erfassung nur solche Immobilien Berücksichtigung, bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht, „oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen“. Weitere Erfassungskriterien seien die politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Rechtsextremisten.

Bei 82 Objekten haben Rechtsextremisten der Antwort zufolge als Eigentümer und bei 74 Objekten als Mieter oder Pächter Zugriff und Verfügungsgewalt. In den übrigen Fällen beruhe die Zugriffsmöglichkeit auf einem Kenn- oder Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen oder sei nicht näher zu bestimmen, schreibt die Bundesregierung weiter.

Bei der Verteilung der rechtsextremistisch genutzten Immobilien auf die einzelnen Bundesländer entfallen die meisten laut Vorlage auf Sachsen-Anhalt mit 33 vor Sachsen mit 28, Thüringen mit 23 und Brandenburg mit 22, gefolgt von Bayern mit 18, Baden-Württemberg mit 16 sowie Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mit jeweils 15. In Schleswig-Holstein sind es den Angaben zufolge neun, in Berlin und Hessen jeweils acht, in Rheinland-Pfalz fünf, in Niedersachsen vier und in Bremen, Hamburg sowie dem Saarland jeweils zwei.

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