09.03.2024

Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023

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(hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023“ ( 20/10476) vor. Danach werden aufgrund der „sicherheitspolitischen Zeitenwende“ zukünftig Szenarien mit Relevanz für die zivile Verteidigung, insbesondere für den Zivilschutz, Gegenstand der durchzuführenden Risikoanalysen sein. 

Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode werden in diesem Zusammenhang dem Bericht zufolge insgesamt vier aus einem Gesamtszenario hervorgehende Teilszenarien mit chemischem, biologischem, radiologischem und nuklearem Bezug (CBRN) erarbeitet und analysiert. Das erste Teilszenario befasst sich laut Vorlage mit dem Einsatz chemischer Kampfstoffe. Die Ergebnisse dieser Analyse würden im Bericht an den Bundestag 2024 vorgestellt. 

Wie die Autoren ausführen, bedeutet der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine eine „fundamentale Veränderung der Sicherheitslage für Gesamteuropa“. Dies habe in Deutschland zu einer sicherheitspolitischen Zeitenwende geführt. Die Nationale Sicherheitsstrategie betone die Dringlichkeit und den herausgehobenen Stellenwert von Wehrhaftigkeit und Resilienz für die staatliche und gesellschaftliche Sicherheitsvorsorge. Die Einsicht dieser Notwendigkeit drücke sich nicht alleine in der finanziellen Unterstützung der militärischen Verteidigung in Form des Sondervermögens für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro aus. Auch die zivile Verteidigung als gleichwertiger Teil der Gesamtverteidigung unterliege einem beschleunigten Weiterentwicklungsprozess. 

„Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) aus dem Jahr 2016 - als Gegenpart zu den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2023 - bildet dabei die konkrete Planungsgrundlage für die zivile Verteidigung“, heißt es in der Unterrichtung weiter. Ihre Umsetzung gelte es zu beschleunigen und weiter zu optimieren. Zu diesem Zweck habe die Innenministerkonferenz im Dezember 2022 einschlägige Beschlüsse gefasst. Neben der priorisierten Bearbeitung weiterer Rahmenkonzepte der KZV sei die Erarbeitung eines „Gesamtszenarios Zivile Verteidigung“ unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine entscheidende Folge dieser Beschlüsse. 

Erarbeitet wurde dieses Gesamtszenario laut Vorlage durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in enger Abstimmung mit dem Territorialen Führungskommando der Bundeswehr. Es beschreibt den Angaben zufolge „einen hypothetischen Konfliktverlauf beginnend mit hybriden Bedrohungen über den Aufmarsch eines Aggressors an der Nato-Außengrenze bis hin zum Angriff des Aggressors auf das Bündnisgebiet und auch auf die Bundesrepublik selbst“. Das Gesamtszenario diene als Unterstützung für die Erarbeitung von Rahmen- und Fähigkeitskonzepten der KZV sowie als Grundlage für die Überprüfung bereits bestehender Konzepte vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Sicherheitslage.

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