08.10.2022

Soziale Mischung in Wohnquartieren

(hib/JOH) Die Bundesregierung sieht in der sozialen Mischung in den Ortsteilen und Quartieren von Städten und Gemeinden die Möglichkeit, eine breite soziale Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten und den Diskurs zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zum gegenseitigen Verständnis zu fördern. Das betont sie in einer Antwort (20/3466) auf eine Kleine Anfrage (20/3255) der AfD-Fraktion, in der sich diese nach den Motiven und Zielen der Bundesregierung in Bezug auf die soziale Mischung in Neubauquartieren erkundigt hat. 

Diese antwortet, Grundlage ihrer modernen Stadtentwicklungspolitik sei die „Neue Leipzig-Charta - Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“, die beim informellen Ministertreffen der für Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister der Europäischen Union am 30. November 2020 unter der deutschen Ratspräsidentschaft verabschiedet wurde. Ihr gemäß soll eine hochwertige Stadtplanung und ein guter Städtebau „kompakte, sozial und wirtschaftlich gemischte Städte mit gut ausgebauten Infrastrukturen und einem gesunden Stadtklima fördern, die zum Wohlergehen aller Bürgerinnen und Bürger beitragen“. 

Sozial ausgewogene, gemischte und sichere Stadtquartiere würden zur Integration aller sozialen und ethnischen Gruppen und Generationen beitragen, erklärt die Bundesregierung. Kriterien zur Bemessung des sozialen Zusammenhalts bestünden nicht. Die Bundesregierung habe ihre Maßstäbe für den sozialen Zusammenhalt in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie formuliert. Auch der Grad der Mischung in einem Quartier werde durch die Bundesregierung nicht bestimmt.

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