12.04.2022

Corona-Risiko für Patienten mit Vorerkrankungen

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(hib/PK) In die Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) gehen nach Angaben der Bundesregierung die Corona-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis einer Covid-19-Infektion vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko, an Covid-19 zu versterben, sei bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen höher, heißt es in der Antwort (20/1261) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/983) der AfD-Fraktion.

Daher sei es in der Praxis oft schwierig zu entscheiden, inwieweit die Corona-Infektion direkt zum Tod beigetragen habe. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit dem Virus infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lasse, was die Todesursache gewesen sei („gestorben mit“), würden erfasst.

Es liege immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als „verstoben an“ oder „verstorben mit“ Covid-19 an das RKI übermittelt werde. Bei einem Großteil der übermittelten Todesfälle werde „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.

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